Diese Info-Mails haben beispielsweise folgenden Inhalt:
„Sehr geehrter Herr ....
als Betreiber eines gewerblichen Onlineshops brauchen Sie für Verpackungen, die Sie in Umlauf bringen einen Nachweis, dass jemand für Sie die entsprechende Verpackungsmenge wieder einsammelt und verwertet. Das schreibt die Verpackungsverordnung vor...“
Da hierzu vielfach Aufklärungsbedarf besteht, haben wir in diesem Zusammenhang ein FAQ zur Verpackungsverordnung erarbeitet. Darin sind werden die Fragen, welche die Mitglieder des Händlerbundes zu diesem Themenbereich besonders interessieren, zusammengestellt und natürlich auch beantwortet werden.
Das FAQ zur Verpackungsverordnung (als PDF) kann auch im Downloadbereich der Händlerbund-Website kostenlos heruntergeladen werden.
Schreiben Sie einen Kommentar