Da attraktive Aktionsangebote wie die Sony PlayStation 3, TomTom Navis oder Digitalkameras teilweise in nur wenigen Sekunden vergriffen waren, fühlten sich viele Kunden getäuscht. Man habe sie auf die Amazon-Seite gelockt, lautete der Vorwurf. Dieselben Produkte waren übrigens die ganze Aktion über auch zu ihrem regulären Preis verfügbar.
Nach dem Einschreiten der Verbraucherzentrale gilt jetzt generell für ähnliche Werbeaktionen im Netz: Die angepriesenen Waren müssen das erste Viertel des Aktionszeitraumes verfügbar sein. In Bezug auf den Cyber Monday, wo die Angebote aller zwei Stunden wechselten, wären das 30 Minuten gewesen.
Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, ob Amazon in Widerspruch geht, ist ebenfalls noch nicht klar.
Schreiben Sie einen Kommentar