Bestellungen nicht ausgeliefert

Tausendfacher Betrug mit Fake-Shop landet vor Gericht

Veröffentlicht: 18.09.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.09.2019
Mann, der hinter seinem Rücken die Finger kreuzt

Das Landgericht München I befasst sich seit Montag mit einem Fall um Online-Kriminalität. Angeklagt ist Thomas Sch., Geschäftsmann und Softwareingenieur. Ihm wird zur Last gelegt, einen gefälschten Online-Shop betrieben und auf diese Weise Tausende Kunden betrogen zu haben. Ihm drohen etwa drei bis vier Jahre Haft.

Gesamtschaden soll bei fast einer Million Euro liegen

Über eine Online-Plattform soll Thomas Sch. vergleichsweise preiswerte Elektrogeräte über angeboten haben. Die Produkte lagen dabei preislich unterhalb vieler anderer Anbieter. Noch in der Osterzeit 2017 habe der 62-Jährige die bestellten Waren ordnungsgemäß verschickt und hätte auch in den Suchergebnissen von Google ein hohes und damit vertrauenswürdiges Ranking vorweisen können.

Laut den Vorwürfen seien Bestellungen später allerdings nicht mehr abgewickelt worden. Bestellungen seien nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ausschließlich via Vorkasse möglich gewesen. Kunden sollen demnach Waren bestellt und bezahlt, jedoch nie erhalten haben. Insgesamt 2407 Fälle wirft die Staatsanwaltschaft Thomas Sch. vor. Der Gesamtschaden soll sich auf fast eine Million – genauer gesagt auf knapp 985 000 Euro – belaufen.

Angeklagter sichert umfassendes Geständnis zu

„Als Thomas Sch. schließlich der Boden unter den Füßen zu heiß wurde, setzte er sich in einen Flieger mit Ziel Singapur. Dort wurde er allerdings im Januar vergangenen Jahres festgenommen“, schreibt die Süddeutsche. Ebenfalls angeklagt ist eine 59-jährige Bekannte von Sch., die das gefälschte Online-Geschäft eingefädelt haben soll. 

Der Angeklagte selbst habe sich am vergangenen Montag schuldig bekannt und ein Geständnis abgelegt. Im Rahmen eines Rechtsgespräch der Verteidiger, der Staatsanwaltschaft sowie der Kammer sicherte Thomas Sch. ein umfassendes Geständnis zu. Dafür wird „eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als drei Jahren und zehn Monaten und nicht mehr als vier Jahren und vier Monaten“ anvisiert.

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