Hürden für KMU

Nur ein Prozent der Corona-Überbrückungshilfen bislang ausgezahlt

Veröffentlicht: 01.09.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 01.09.2020

Um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Coronakrise Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, hat die Bundesregierung im Juli die neuen Überbrückungshilfen beschlossen. Das Programm sieht vor, dass Firmen maximal 150.000 Euro erhalten, die Frist von vormals drei Monaten wurde erst kürzlich bis auf Jahresende verlängert.

Allerdings kommen die vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 24,6 Milliarden Euro bislang kaum bei den notleidenden Unternehmen an. Mit 248 Millionen Euro zahlten die Bundesländer bislang gerade einmal ein Prozent der finanziellen Coronahilfen aus. Das berichtet jetzt der Spiegel mit Verweis auf die „Augsburger Allgemeine“.

„Realitätsferne Antragsvoraussetzungen“ schwächen die Nachfrage

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium könnte jedes fünfte der dreieinhalb Millionen deutschen Unternehmen auf Überbrückungshilfen angewiesen sein. Bislang haben aber nur 38.600 Firmen die Hilfe tatsächlich beantragt. Grund für die Zurückhaltung der KMU sehen Kritiker in den zu strengen Voraussetzungen, um die Zuschüsse zu erhalten. Seitdem bekannt wurde, dass es vermehrt zu Missbrauch der Soforthilfen gekommen sei, können diese nur noch über Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer beantragt werden, so der Spiegel weiter.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt krisitierte diese „willkürlich hohen Hürden“ von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die das „beschlossene Hilfsprogramm durch zu bürokratische und realitätsferne Antragsvoraussetzungen ins Leere laufen [...] lassen“, so die Politikern laut dem Bericht.

Eine ausführliche Übersicht, welche Unternehmen an welcher Stelle die Überbrückungshilfen beantragen können, haben wir im Artikel FAQ: Wer bekommt wie, wo und wann die neuen Überbrückungshilfen? zusammengetragen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.