Bafin erteilt Zustimmung

Samwer-Brüder dürfen Rocket Internet zum Tiefstpreis von der Börse nehmen

Veröffentlicht: 10.09.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 10.09.2020

Oliver Samwer bekommt seinen Aktienrückkauf zum Tiefpreis. Die Finanzaufsicht Bafin erlaubt den Aktienrückkauf für 18,57 Euro pro Aktie. Dies entspreche dem gesetzlichen Mindestpreis, für den der volumengewichtete Durchschnittskurs des vergangenen halben Jahres relevant ist. Der gebotene Preis werde demzufolge nicht erhöht, wie Rocket Internet knapp mitteilt. Für die Aktionäre wird das teuer: Wer zum Börsengang von Rocket Internet Aktien zeichnete, zahlte damals 42,50 Euro pro Aktie und bekommt nun also nicht einmal die Hälfte des Preises.

Anfang September hat Rocket Internet angekündigt, sich von der Börse zurückzuziehen und den Aktionären 18,57 Euro pro Aktie zu zahlen. Das hatte heftige Kritik ausgelöst, die mit der Entscheidung der Bafin nun nicht leiser werden wird. „Das ist eine bodenlose Frechheit. Samwer hinterlässt in Deutschland verbrannte Erde. Das ist ein schwerer Schlag gegen die Aktienkultur in Deutschland“, sagt etwa Michael Kunert, Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), gegenüber dem Manager Magazin. Die Aktionäre würden „eiskalt übers Ohr gehauen.“

Empörung über Oliver Samwer

Aktionärsschützer werfen Oliver Samwer vor, die Rocket-Aktionäre über den Tisch zu ziehen. Dieser hatte die Transparenzpflichten der Börsennotierung zuletzt ohnehin als Last empfunden, so das Manager Magazin. Samwer habe selbst gesagt, dass er auch abseits der Börse genügend Zugang zu Kapital habe. Der Abschied von der Börse erhöhe „die strategische und organisatorische Flexibilität des Unternehmens“, heißt es von Rocket Internet. Samwer könne so flexibler als Investor agieren und etwa auch in Immobilien oder aktuelle Trends investieren.

Der Börsenabschied ergebe für Samwer und Rocket durchaus Sinn. Gestartet war Rocket Internet einmal mit dem Modell, eigene Unternehmen aufzubauen – Zalando oder Delivery Hero sind hier nur die prominentesten Beispiele. Mittlerweile agiere Rocket Internet eher als klassischer Wagniskapitalgeber – das bringt an der Börse aber Nachteile, denn börsennotierte Unternehmen sind an Berichtspflichten gebunden – StartUps veröffentlichen Informationen über Finanzierungsrunden lieber taktisch, so das Manager Magazin.

Hauptversammlung am 24. September

Das Delisting soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September offiziell beschlossen werden. Dies dürfte aber nur Formsache sein, denn es reicht eine einfache Mehrheit und die ist durch die Stimmen von Samwer selbst und der Global Founders GmbH, die über 45 Prozent der Anteile hält, quasi gegeben. Außerdem soll auf der Hauptversammlung auch der Geschäftsverlauf des ersten Halbjahres vorgestellt werden.

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