Mindestlohnkommission

Empfehlung: Gesetzlicher Mindestlohn soll erneut angehoben werden

Veröffentlicht: 26.06.2023 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 26.06.2023
10-Euro-Banknote und 2-Euro-Stück

Die Mindestlohnkomission hat aktuell eine Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vorgeschlagen. So soll der Mindestlohn um zunächst 41 Cent ab 2024 auf 12,41 Euro steigen und zum 1. Januar 2025 nochmal auf 12,82 Euro. Das geht aus dem aktuellen, vierten Beschluss der Kommission in dieser Angelegenheit hervor. 

Laut Mindestlohngesetz könne die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission nur entweder umsetzen oder nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil entschied sich für ersteres: „Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten“, wird der SPD-Politiker in einer dpa-Meldung bei Onvista zitiert. Den Mindestlohn zum 1. Januar nicht zu erhöhen, sei Heil zufolge „angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar“.  

Uneinigkeit bei der Beschlussfassung

Nach Angaben der Kommission hätten wissenschaftliche Evaluationsstudien für den Zeitraum von 2020 bis 2022 ergeben, dass es „bislang nur geringe negative Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigung“ gegeben habe. Auf die Arbeitslosigkeit hätte er keine Auswirkungen gehabt. Ebenso sei es Betrieben „bisher ganz überwiegend gelungen“, sich ans höhere Lohnkostenniveau anzupassen. Auch auf den gesamtwirtschaftlichen Wettbewerb habe sich die Erhöhung in der Zeit nicht nachteilig ausgewirkt. 

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission sei der Auffassung gewesen, „dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren“, heißt es weiter in dem Beschluss. Generell fiel die Findung der neuen Mindestlohngrenze in „eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, gab die Kommission zu bedenken.

Die Arbeitnehmerseite stimmte gegen den Vorschlag. Den Gewerkschaftsvertreter:innen in der Kommission sei der Anstieg um insgesamt 82 Cent zu niedrig gewesen. Sie forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wurden aber überstimmt. Die Gewerkschaften gaben unter anderem zu bedenken, dass spätestens bis Ende 2024 die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. „Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen“, heißt es dazu unter anderem in der gesonderten Stellungnahme der Gewerkschaften.

Umsetzung des Beschlusses im Herbst

Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, damals betrug dieser 8,50 Euro pro Stunde. Der Lohn wurde seit 2016 gemäß gesetzlicher Anpassungskriterien bis Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Die letzte Erhöhung wurde indes durch den Deutschen Bundestag beschlossen: Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der derzeitige Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG wurde somit vorübergehend ausgesetzt, die letzte Empfehlung gab es vor drei Jahren. 

Die Erhöhung wird laut Spiegel etwa sechs Millionen direkt Beschäftigte betreffen. Mit einer Umsetzung des Beschlusses sei im Herbst zu rechnen. Die Umsetzung der Empfehlung durch eine Verordnung durch die Bundesregierung sei eigentlich Formsache, aufgrund der Einwände seitens der Gewerkschaften betonte Hubertus Heil: „Mir war wichtig, dass der Mindestlohn steigt, dass er sich fortentwickelt und das wird auch passieren.“

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.