Beschwerde durch Noyb 

Spotify muss DSGVO-Strafe in Millionenhöhe zahlen

Veröffentlicht: 13.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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Nun ist auch der Streaminganbieter Spotify über die Hürden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestolpert. Eine Geldstrafe in Höhe von etwa fünf Millionen Euro muss das Unternehmen nun zahlen. Erwirkt hat die Strafe das Unternehmen Noyb von Datenschutzaktivist Max Schrems.

Beschwerde in Österreich

Wie aus der Pressemitteilung von Noyb hervorgeht, wurde bereits Anfang 2019 mehrere Beschwerden gegen Spotify in Österreich eingereicht. Gegenstand der Beschwerden war die Umsetzung des Auskunftsrechts. Laut DSGVO haben alle von einer Datenverarbeitung Betroffene das Recht, Auskunft über die Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Diesen Auskunftsersuchen sei Spotify nicht ausreichend nachgekommen. Es seien lediglich unvollständige Datensätze zur Verfügung gestellt wurden.

Langer Weg über Schweden

Dass der Weg von 2019 bis heute so lang war, liegt unter anderem an den Umweg, den die Beschwerde über Schweden nehmen musste. Da Spotify seinen Sitz in Schweden hat, war die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) zuständig. Diese Behörde ließ sich allerdings Zeit. Über vier Jahre lang wurde nicht über die Beschwerde gegen den Streamingdienst entschieden. Also reichte Noyb im Jahr 2022 erst einmal Klage wegen Untätigkeit in Schweden ein. Die Klage wurde zugunsten der Datenschutzaktivisten entschieden. Die IMY hat daraufhin ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 58 Mio. Schwedischen Kronen (etwa 5 Mio. EUR) gegen Spotify verhangen. 

Noyb zieht jedenfalls ein differenziertes Fazit: „Wir freuen uns, dass die schwedische Behörde endlich gehandelt hat. Es ist ein Grundrecht jedes Nutzers, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über ihn verarbeitet werden. Allerdings hat der Fall mehr als vier Jahre gedauert und wir mussten das IMY verklagen, um eine Entscheidung zu erhalten. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen.“

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