Verstöße: Erhebt Ebay Gebühren, wenn Angebote gelöscht werden müssen?

Veröffentlicht: 10.01.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 11.01.2018

Im Kampf um ein gutes Image und einen komplikationslosen Ablauf des Handels könnte Ebay womöglich eine neue Strategie entwickelt haben. Möglicherweise erhebt Ebay künftig Gebühren, wenn Angebote gelöscht werden müssen, weil die Rechte anderer verletzt wurden.

Ebay-Logo auf Smartphone
© mrmohock / Shutterstock.com

Es ist ein Fall im Online-Handel, der durchaus für Aufsehen sorgt und womöglich weitreichendere Konsequenzen hat. Wie die Bloggerin Ina Steiner auf eCommerceBytes berichtet, soll Ebay auf dem US-amerikanischen Marktplatz eine neue Gebühr erhoben haben. Wie es heißt, habe das Unternehmen eine Art „Provision“ für einen nicht verkauften Artikel in Rechnung gestellt, der „aufgrund von Urheberrechtsbeschwerden entfernt werden“ musste.

Ebay handelt gegen unbefugte Nutzung von Bildern und Texten

Im Einzelnen ging es wohl um ein Produkt, das mit einem Verkaufswert von 1.400 US-Dollar gelistet wurde. Obwohl das Produkt keinen Käufer fand, habe Ebay eine Gebühr in Höhe von 140 Dollar erhoben. Der Grund: Dem Händler wurde vorgeworfen, gegen die Rechte Dritter verstoßen zu haben. Aus einem entsprechenden Schreiben von Ebay zitiert eCommerceBytes:

„Nach der Überprüfung Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen: Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Produkte, die entfernt wurden, kann am Ende dieser Nachricht angezeigt werden. […]

Ihr Listing wurde überprüft, nachdem uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Ihr Angebot ein urheberrechtlich geschütztes Bild sowie einen Text ohne entsprechende Genehmigung verwendet hat.“

Spekulationen um Ebay-Gebühr

Die erhobene Gebühr könnte also demnach durchaus eine neue Strategie von Ebay sein, um künftig besser und wirkungsvoller gegen Rechtsverletzungen und Regelverstöße vorzugehen. Dennoch scheint es noch einige Unklarheiten zu geben. So heißt es in dem Beitrag von Ina Steiner weiter, dass es nicht klar sei, „wie oder ob Ebay bestimmt, dass ein Verkäufer tatsächlich geistige Eigentumsrechte verletzt“ habe. Auch bestehe die grundsätzliche Frage, ob die Gebühr erhoben wurde, weil die Rechte eines Rechteinhabers tatsächlich verletzt wurden oder weil die Vermutung im Raum stand, dass der Händler gegen Rechte Dritter verstoßen hat.

In den Nutzungsbedingungen des Online-Marktplatzes sei jedenfalls keine Stelle zu finden, in der Ebay eine Provision eingeräumt wird, wenn Ebay gezwungen ist, Angebote zu löschen.

Ebay Deutschland widerspricht Gebühr aufgrund von Verstößen

Wir haben Ebay Deutschland angefragt, ob nähere Details zu einer solchen Gebühr vorliegen: Zum konkreten Fall aus den USA lägen leider „nicht alle relevanten Details“ vor, sodass man hierzu keine näheren Auskünfte geben könne. Eine Sprecherin ließ jedoch verlauten, dass man allgemein bestätigen könne, „dass wir keine Gebühren für Urheberrechtsverstöße erheben“. Eine neue Strategie – vor allem auch mit Blick auf den deutschen Marktplatz – könne also zunächst ausgeschlossen werden. „Aus unserer Sicht kann die Gebühr in diesem Fall nicht mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht zusammenhängen“, hieß es weiter.

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