DSGVO verschlafen: Domain-Auskunft Whois steht vor dem Ende

Veröffentlicht: 17.04.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 17.04.2018

Die Domain-Auskunft Whois wird es bald nicht mehr in der Form geben, wie sie aktuell besteht. Denn die ICANN hat es verschlafen, nötige Änderungen hinsichtlich der DSGVO umzusetzen – und fordert nun frech eine Ausnahmeregelung.

Göran Marby, CEO von ICANN
Göran Marby, CEO von ICANN (© ICANN)

Nach dem 25. Mai 2018 wird es die öffentliche Domain-Datenbank Whois in ihrer jetzigen Form wohl nicht mehr geben. Dann wird die DSGVO innerhalb der EU verpflichtend, gegen diese verstößt Whois aber aktuell. Die zuständige ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hatte zwei Jahre Zeit, entsprechende Änderungen vorzunehmen, nutzte diese Zeit aber nicht. Erst Anfang des Jahres wurden Schritte eingeleitet, Whois auf DSGVO-Konformität zu trimmen – die reichen allerdings nicht aus.

EU-Datenschutzgruppe kritisiert ICANN

Die Übergangslösung, die ICANN angeboten hat, wurde in einem Brief der Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU kritisiert, weil sie immer noch nicht in Einklang mit der DSGVO stünde. ICANN warnt seinerseits in einem Statement vor einer Fragmentierung der Whois-Datenbank, denn davon könnten nicht zuletzt Cyber-Kriminelle profitieren.

ICANN fordert in seinem Statement eine Ausnahmeregelung für die DSGVO. CEO Göran Marby führt aus, dass man „alle verfügbaren Möglichkeiten“ prüfe, „einschließlich rechtlicher Schritte in Europa, um auch weiterhin diese wichtige globale Informationsressource koordinieren zu können.“ Marby sieht ICANN als Opfer. Man sei „enttäuscht, dass der Brief (der EU-Datenschutzgruppe) unsere Bitte um ein Moratorium nicht erwähnt, das uns Zeit geben würde, ein tragfähiges Modell zu implementieren“.

Dabei sind es keine Kleinigkeiten, die ICANN ändern muss bzw. müsste. Dass das Interimsmodell den „legitimen Zugang zu korrekten, verlässlichen und einheitlichen“ Daten über Domain und Inhaber stelle, sei nach Ansicht der Datenschutzgruppe zu allgemein halten, so Heise. Darüber hinaus dürfe es keine sogenannten Bulk-Zugriffsrechte mehr geben, Zugriffsrechte auf die gesamte Datenbank, wie sie Strafverfolger und Markeninhaber fordern. Ein Zugriff über eine Whitelist sei laut Artikel-29-Gruppe nicht sicher genug. Auch das Thema Vorratsdatenspeicherung ist ein Streitpunkt, der bislang nicht geklärt ist.

Wie geht es weiter mit Whois?

Am 23. April ist ein weiteres Treffen mit Vertretern der Artikel-29-Gruppe angesetzt. Die Zukunft von Whois ist vollkommen offen. Dass die Organisation in den wenigen verbleibenden Wochen bis Ende Mai noch ein tragfähiges Konzept des „jahrzehntealten“ Systems auf die Beine stellt, scheint ausgeschlossen, so T3n. Mit der entsprechenden Begründung sei auch weiterhin eine öffentliche Datenbank von Domain-Inhabern möglich, die mit der DSGVO in Einklang stehen könnte, doch diese Begründung fehle laut T3n bislang.

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