Elektrogesetz

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Online-Händler für Sammelleistung bei Elektroschrott

Veröffentlicht: 23.07.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 31.01.2023

Am 24. Juli 2016 trat die Rücknahmepflicht für Elektroschrott in Kraft. Händler sind seitdem verpflichtet, Elektroschrott wie Altgeräte zurückzunehmen, damit diese umweltfreundlich wiederverwendet oder recycelt werden können. Die Sammelbilanz des Handels sei jedoch „katastrophal“, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärt. Der Handel sei hauptverantwortlich dafür, dass in Deutschland 2019 nur eine Sammelquote von 44 Prozent erreicht wurden (947.000 Tonnen) - nach dem Elektrogesetz sind 65 Prozent vorgeschrieben.

2020 hätten Händler etwa 200.000 Tonnen Altgeräte gesammelt – verkauft wurden aber mehr als 2,8 Millionen Tonnen. „Seit fünf Jahren muss der Handel Elektroschrott sammeln und noch immer machen es insbesondere viele Online-Händler den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, alte Elektrogeräte zurückzugeben“, kritisiert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. Schadstoffe wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher erforderten eine sachgerechte Behandlung von Elektroschrott.

Vor allem Kritik am Online-Handel

„Um Alibi-Rücknahmeangeboten entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, dass Händler zur Veröffentlichung ihrer Sammelquote verpflichtet werden. Gerade wenn die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllt werden soll, muss die zukünftige Bundesregierung das kürzlich novellierte Elektrogesetz erneut überarbeiten“, so Metz weiter. Kernpunkte sollten demnach verbindliche Sammelziele für Hersteller und Transparenz über die Sammelleistung der Händler sein.

Besonders Online-Händler kritisiert die DUH scharf. Der Online-Handel habe seinen Umsatz mit Elektrogeräten während der Coronakrise auf 17,8 Milliarden Euro gesteigert, eine verbraucherfreundliche Sammlung von Elektrogeräten sei aber selten, Verbraucher würden zudem nur unzureichend darüber informiert. Zudem böten Händler oft nur komplizierte Rückgabemöglichkeiten, um die Rücksendebereitschaft bei den Verbrauchern zu senken. Als besonders negativ stellt die DUH die Online-Angebote von Apple, Hornbach und Ikea heraus. Die Informationen seien auf den Online-Portalen sehr versteckt, die Rücksendung unpraktikabel.

Intransparente Online-Händler?

In einer Umfrage zum Thema habe etwa die Hälfte der befragten Online-Händler jegliche Auskunft verweigert und zeige beim Umweltthema „maximale Intransparenz“. Der Stellvertretende Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer, fordert: „Damit Onlinehändler wirklich einen Beitrag zur Sammlung ausgedienter Elektrogeräte leisten, sollten sie sich an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen beteiligen und deren weiteren Ausbau unterstützen. So ein Sammelsystem muss deutschlandweit mindestens 1.600 Sammelstellen umfassen“. Der Postversand sollte lediglich eine ergänzende Lösung sein.

Die DUH fordert darüber hinaus eine Ausweitung der Rücknahmepflicht im Elektrogesetz. Alle Händler sollten der DUH zufolge beim Neukauf eines Elektrogerätes ein entsprechendes Altgerät zurücknehmen. Händler mit Gesamtverkaufsflächen von über 100 Quadratmetern sollten gar generell Elektroschrott zurücknehmen, unabhängig von einem Neukauf.

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