Preisparität: Verfahren von Hood gegen Amazon ausgesetzt

Veröffentlicht: 17.05.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 17.05.2013

Laut Axel Gronen von Wortfilter wartet das LG Köln in dem Verfahren von Hood gegen Amazon die anstehende Entscheidung des Bundeskartellamtes ab. Mit einem Beschluss des Kartellamtes ist jedoch frühestens im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Justizia vor Gesetzbüchern

Das Kartellamt hat bereits 1.000 Händler in der Sache befragt und wertet die Umfrageergebnisse gerade aus. Diese Auskunft erhielt Gronen von einem Mitarbeiter des Bundeskartellamtes. Dem Bericht von Wortfilter zufolge ließ der vorsitzende Richter bei der gestrigen Verhandlung erkennen, dass die von Amazon vorgeschriebene Preisparität durchaus ein Verstoß gegen § 1 GWB bzw. Artikel 101 AEUV sein könnte.

Voraussetzung dafür sei jedoch ein spürbarer Einfluss der Preisparität. Außerdem seien von Amazon keine genauen Umsatzzahlen, sondern lediglich Schätzungen bekannt. Das Bundeskartellamt hingegen wird die konkreten Umsatzzahlen in Erfahrung bringen.

 

 

 

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