FSK 18 – Die Kennzeichnung und der Vertrieb von sog. „Grauimporten“

Veröffentlicht: 10.12.2013 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 10.12.2013

Für viele Online-Händler ist es günstiger, Filme, Konsolen- und Computerspiele aus dem Ausland zu importieren, um eine größere Gewinnspanne zu erzielen. Diese dürfen jedoch bei fehlender Prüfung und entsprechender Kennzeichnung, z. B. durch die FSK, nicht ohne weiteres nachetikettiert werden. Was man weiterhin bei diesen sog. „Grauimporten“ zubeachten hat, erfahren Sie hier.

CD auf Tastatur

(Bildquelle CD auf Tastatur: Hadrian via Shutterstock)

Für DVD’s (=Bildträger) ohne entsprechende Kennzeichnung einer Obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 JuSchG gelten beim Verkauf die gleichen Voraussetzungen wie für Bildträger mit der Kennzeichnung „FSK freigegeben ab 18/keine Jugendfreigabe“. Diese Bildträger dürfen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt ebenfalls für Importware - sogenannte „Grauimporte“, selbst wenn diese mit einem Prüfzeichen einer ausländischen Selbstkontrolleinrichtung versehen sind, denn ausländische Prüfzeichen gelten in Deutschland nicht.

Wie verhält es sich jedoch mit bereits etikettierten DVD‘s, welche eine Hülle ohne Kennzeichen haben? Und dürfen nicht FSK - geprüfte importierte Bildträger, welche mit der deutschen, bereits geprüften Version inhaltlich identisch sind, vertrieben werden? Diese Fragen hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland Pfalz dem Händlerbund beantwortet:

Dürfen importierte DVD’s (Bildträger) über Online-Shops verkauft werden, wenn sich zwar auf dem Bildträger selbst das FSK-Logo befindet, jedoch nicht auf dem DVD-Cover?

Nein, das FSK-Logo ist sowohl auf dem Bildträger als auch auf der Hülle notwendig anzubringen. Fehlt eines der Logos, dürfen diese Bildträger gem. § 12 JuSchG Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Allerdings dürfen die DVD-Cover vom Online-Händler nachgelabelt werden, wenn der Bildträger selbst das FSK-Logo trägt. Gem. § 12 Abs. 2 S. 2 JuSchG muss das Kennzeichen auf der Hülle gut sichtbar links unten auf einer Fläche von mind. 12 Quadratmillimetern angebracht werden.

Dürfen inhaltlich identische Bildträger ohne FSK-Prüfung, welche aus dem Ausland importiert worden sind, mit der Empfehlung angeboten werden, die die FSK für die deutsche Sprachausgabe gegeben hat?

„Nein, die FSK-Altersfreigabe hat nur für das dort vorgelegte und geprüfte Produkt Gültigkeit.“, so das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Diese importierten Bildträger dürfen auch nicht vom Online-Händler selbständig nachgelabelt werden.

Wie stelle ich technisch sicher, dass kein Jugendlicher FSK 18 Waren kaufen kann?

In diesem Zusammenhang sind die möglichen Versandarten zu beachten, die sicherstellen können, dass kein Versand bzw. keine Zustellung an Kinder und Jugendliche erfolgt. Wir empfehlen dazu eine zweistufige Kontrolle.

In der ersten Stufe muss eine Altersverifikation bereits vor Einlegen des Produktes in den Warenkorb durchgeführt werden. Ohne Verifikation darf ein Durchlaufen des Bestellprozesses schon gar nicht ermöglicht werden. In der zweiten Stufe kann durch eine sog. „Face-to-face-Kontrolle“ (= persönliche Prüfung) sichergestellt werden, dass die Zustellung des FSK 18 Produkts ausschließlich an den bereits volljährigen Besteller erfolgt. Dazu eignet sich beispielsweise das „Postident-Comfort-Verfahren“ der Deutschen Post oder eine Versendung der Produkte per „Einschreiben eigenhändig“.

Praxishinweis

Kaufen Sie Filme, Konsolen- und Computerspiele aus dem Ausland und sind diese nicht mit einem deutschen FSK-Kennzeichen versehen, ist eine Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten. Denn nicht korrekt gekennzeichnete Produkte sind zu behandeln, wie nicht gekennzeichnete Bildträger. Außerdem haben ausländische Altersfreigabesiegel in Deutschland keine Gültigkeit. Bei Zuwiderhandlungen kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wie Sie solche Angebote im Online-Shop und auf eBay richtig kennzeichnen und platzieren erfahren Sie im Hinweisblatt zu Jugendschutz und Trägermedien.

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