Button-Lösung: Erster Online-Shop erhält Abmahnung

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Daniel Platz | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Nur vier Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen des Gesetzes zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wurde ein Online-Shop aufgrund einer falsch beschrifteten Schaltfläche von einem Konkurrenten abgemahnt.

Der abgemahnte Shopbetreiber hatte seine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Bestellung absenden“ nicht fristgerecht an die neue Gesetzesänderung angepasst. Der Abmahner sieht darin laut Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einen wettbewerbsrechtlichen unlauteren Vorgang und fordert den Shopbetreiber dazu auf, die Beschriftung der Schaltfläche entsprechend der neuen Regelung anzupassen.

Der Fall zeigt, dass eine Nichtbeachtung der sogenannten Button-Lösung schwerwiegende Folgen haben kann. Der Händlerbund hatte bereits im März auf die anstehenden Änderungen hingewiesen und Befürchtungen bezüglich einer drohenden Abmahnwelle geäußert. Der Händlerbund hilft selbstverständlich allen Händlern, die eine Abmahnung Button-Lösung erhalten haben.

Wie Online-Händler ihren Shop rechtssicher gestalten können, zeigt der Händlerbund in seinem aktuellen Whitepaper zur Button-Lösung.

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