Datenschutzbehörden & Verbraucherschützer

Erste Abmahnungen wegen Setzen von Cookies durch Google Analytics

Veröffentlicht: 28.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.10.2019

Bereits seit April 2018 wird heftig diskutiert, wann, ob und wie Cookies gesetzt werden dürfen. Als besonders kritisch gelten dabei Tools, die das Verhalten der Nutzer analysieren. Dazu zählt beispielsweise das viel genutzte Google Analytics. Diese dürfen nach Ansicht der Datenschutzkonferenz nur mit Einwilligung des Seitenbesuchers genutzt werden. 

Am 01.10.2019 nun hat der Europäische Gerichtshof seine Ansicht zum Thema Cookies geäußert. Auch wenn die Interpretationen zu dem Urteil teilweise weit auseinander gehen, treffen sich die Ansichten beim Thema Einwilligung und berechtigtes Interesse, sprich: Irgendeine Rechtsgrundlage benötigt der Seitenbetreiber, um den Einsatz von Cookies zu rechtfertigen. Entweder holt er sich die Einwilligung der Seitennutzer, oder aber er begründet ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung (wir berichteten).

Verbraucherschützer mahnen Unternehmen ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der bereits Partei im Streit um die Cookies vor dem EuGH war, handelt nun offenbar: Unter Bezug auf die Netzwerktagung Medienkompetenz berichtet Golem, dass der Verband aktuell Abmahnungen gegen acht Medienunternehmen ausgesprochen hat. Dabei geht es jeweils um den Einsatz von Tracking-Methoden. 

Auch Datenschutzbehörden werden tätig

Neben den Verbraucherzentralen wird nun aber auch die Datenschutzbehörde in Bayern tätig, heißt es weiter. Diese habe angekündigt, die ersten Bußgeldbescheide gegen Unternehmen zu erlassen. Wie hoch diese Bußgelder ausfallen können, ist derzeit nicht bekannt. Allerdings wurde erst vor kurzem eine neue Bemessungsgrundlage für die mögliche Höhe von Strafen veröffentlicht.

Bereits Anfang des Jahres seien zahlreiche Webseiten geprüft worden. Dabei sei herausgekommen, dass Trackingtools wie Google Analytics und Google Adwords ohne Einwilligung des Nutzers Cookies setzen würden. Laut Ansicht der Datenschutzkonferenz sei eine Einwilligung aber zwingend notwendig, da die umfassenden Tracking-Methoden der Tools eben gerade nicht auf ein berechtigtes Interessen gestützt werden können. Im Allgemeinen hat sich zur rechtssicheren Umsetzung des EuGH-Urteils die Meinung gebildet, dass lediglich der Einsatz von technisch notwendigen Cookies mit einem berechtigten Interesse begründet werden kann. Analysetools sind hingegen technisch gerade nicht notwendig, für viele Seitenbetreiber aber aus wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar.

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