Abmahnmonitor

Vergleichende Werbung ist für Händler riskant

Veröffentlicht: 11.04.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.04.2023
Vergleich von Kugel und Würfel

Die vergleichende Werbung ist im Wettbewerb ein hochsensibler Bereich, der streng eingegrenzt wird und damit praktisch recht selten ist. In letzter Zeit tauchen jedoch, insbesondere bei Amazon und Ebay, Grafiken auf, auf denen dem eigenen (guten) Produkt die Nachteile von verschiedenen Konkurrenzprodukten gegenübergestellt werden. Ein Händler für Nattokinase-Kapseln hatte mit der vergleichenden Werbung nun Probleme, da er Konkurrenzprodukte schlechter dastehen ließ.

Vergleichende Werbung 

Wer? Redfood Nature GmbH (über die Kanzlei Föhlisch)
Wie viel? 1.375,88 Euro
Betroffene? Online-Händler

Schon die ganz Großen wie McDonald's und Burger King oder Pepsi und Coca Cola haben sich an ihr versucht, doch teilweise auch die Zähne ausgebissen: die vergleichende Werbung. Das ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Eine vergleichende Werbung wäre beispielsweise unlauter, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, also unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen, den Konkurrenten verunglimpft oder der Vergleich nicht objektiv ist.

Angabe „kaltgepresst“

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238,00 Euro (ggf. zzgl. Gerichtskosten)
Wer ist betroffen? Online-Händler von Tierfutter

Wer Lebens- oder Tierfuttermittel verkauft, muss vorsichtig sein, mit welchen Eigenschaften er diese bewirbt. So muss jede Werbeaussage, wenn sie generell zulässig ist, außerdem wahr und beweisbar sein. Genau das soll bei dem verkauften Fischöl nicht der Fall sein, denn die potenziellen Verbraucher verstehen die Werbeaussage „kaltgepresst“ dahingehend, dass das Produkt im Rahmen seiner Erzeugung keiner Wärmebehandlung unterzogen wurde. So weise der Verbraucher einer Wärmebehandlung verschiedene, negative Einflüsse zu, welche er gerne vermeiden möchte und deshalb an einem „kaltgepressten“ Lachsöl/Fischöl interessiert sei, heißt es in der Klageschrift. Anders, als es der Verbraucher nun annimmt, wurde das streitgegenständliche Lachsöl aber angeblich wärmebehandelt. 

Unberechtigter Verkauf von Konzertmitschnitten

Wer? Alice Cooper (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)
Wie viel? 885,80 Euro
Betroffene? Online-Händler

Echte Fans wollen, wenn möglich, alle Live-Auftritte ihres Künstlers mitverfolgen. Dass das weder aus Zeit- noch aus Geldgründen umsetzbar ist, ist klar. Deshalb hat sich schon vor Jahrzehnten ein Schwarzmarkt um Konzertmitschnitte gebildet (sogenannte Bootlegs), die teilweise Kultstatus erreichen. Die moderne Technik macht es möglich, dass Konzerte und andere Auftritte mitgeschnitten und später gewinnbringend vervielfältigt werden.

Die Künstler halten von dieser „Fanliebe“ jedoch meist wenig und gehen dagegen vor. So aktuell wieder durch Alice Cooper und seine Lizenznehmer und Anwälte. Mit Abmahnungen werden die Händler zum Unterlassen und Vernichten der Kopien verpflichtet. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte ist als Promi-Kanzlei bekannt. Sie vertrat in der Vergangenheit unter anderem auch die Rechte von Eric Clapton oder Pink Floyd.

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