Rechtsvorschriften im Onlinehandel sind oft kompliziert. Wer eine Angabe im Impressum vergisst, riskiert bereits eine rechtliche Abmahnung und wird zur Kasse gebeten. Diese Vorgehensweise haben dubiose Rechtsanwälte in der jüngsten Vergangenheit perfide ausgenutzt. Inzwischen kann man von einem handfesten Abmahnungsmissbrauch für Wettbewerbsverstöße im Bagatellbereich sprechen.
„Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung. Das Ministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll. Denn aufgrund umfassender Änderungen im Gebührenrecht werden Abmahnkosten erheblich sinken. Missbräuchlich Abgemahnte erhalten zudem einen Anspruch auf Kostenersatz. Das konsequente Vorgehen des Justizministeriums schließt auch die Abmahnwelle im Urheberrecht mit ein.