Ärger um den Thermomix

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Lieferung defekter Ware?

Veröffentlicht: 05.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.06.2021

Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, die abgegebene Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Aber wann beginnen diese 14 Tage?

Maßgeblich: „Ware erhalten”

Um einen verspäteten Widerruf eines Verbrauchers zu erkennen, ist es natürlich erforderlich zu wissen, wann denn die Widerrufsfrist beginnt und wann sie endet. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z. B. auch bei online angeschlossenen Dienstleistungen oder beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von regulären Waren, sobald der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter, z. B. bei der Wunschlieferung an einen Nachbarn) die Ware erhalten hat. Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ohne ausdrückliche Anweisung ist keine wirksame Zustellung, die zum Fristbeginn führt.

Für den Fall, dass der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Frist zu laufen, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter (s. o.) die letzte Ware erhalten hat. Wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z. B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, geht die Widerrufsfrist sogar erst los, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat. In Fällen der regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z. B. Abos von Wein) laufen die 14 Tage hingegen schon, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.

Überprüfung erst bei vollständiger, mangelfreier Lieferung

Mit diesem Ansatzpunkt will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Verbraucher eine vollständige Lieferung erhalten hat, anhand derer er sich dann über Kauf und Rücksendung Gedanken machen kann. Das setzt voraus, dass der Kunde seine Lieferung insbesondere vollständig und in funktionstüchtiger Form erhalten habe, so das Amtsgericht Cuxhaven (Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 5 C 429/19).

Wie das Rechtsportal Beck Aktuell berichtet, habe in dem Fall die Kundin einen Thermomix bestellt. Weil dieser mit einem defekten Aufsatz geliefert wurde, musste erst ein neuer Aufsatz nachgeliefert werden. Zwischenzeitlich war die Widerrufsfrist nach Meinung des Händler abgelaufen und damit eine Rückgabe nicht mehr möglich. Die Amtsrichter in Cuxhafen stimmten nicht zu. Eine vollständige Überprüfung der Warenlieferung auf ihre Funktionstüchtigkeit sei erst mit der Ersatzlieferung möglich gewesen. Daher beginne erst zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist zu laufen.

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