Absage wegen Corona

Vorverkaufsgebühr für Konzertticket muss erstattet werden

Veröffentlicht: 10.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 10.12.2020

Die Absage von Veranstaltungen sorgt auf allen Seiten für Frust. Auf Seiten der Verbraucher trifft vor allem die Gutscheinlösung oft auf Unverständnis. Immerhin hat der Veranstalter, in dessen Fall das Landgericht Traunstein entscheiden musste, freiwillig auf die Gutscheinlösung verzichtet und dem Käufer das Geld bis auf die Vorverkaufsgebühren zurück erstattet. Genau über diese Gebühren stritten nun die Verbraucherzentrale NRW und der Veranstalter.

Verbraucherzentrale NRW klagte gegen Veranstalter

Konkret ging es um die „Alles ohne Strom“-Tour der Toten Hosen, die abgesagt wurde. Aufgrund der Absage konnte die Leistung nicht erbracht werden und das Geld für die Tickets sollte zurückerstattet werden. Auf die Möglichkeit, das Geld in Form von Gutscheinen auszuschütten, verzichtete der Veranstalter. Allerdings behielt er die Vorverkaufsgebühr von fünf bis sechs Euro pro Ticket ein. Bei vier Tickets bekam eine Käuferin so nur 189 Euro zurück, obwohl sie vorher für die Tickets 212 Euro bezahlt hatte. Gegen diese Praxis klagte die Verbraucherzentrale NRW und bekam Recht.

Laut dem Urteil über welches die Süddeutsche Zeitung berichtet, muss der Veranstalter den kompletten Ticketpreis inklusive der Vorverkaufsgebühren bei einer Absage der Veranstaltung zurück erstatten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren gar nicht ausgewiesen sind oder der Veranstalter auf der Webseite darauf hinweist, dass der „Ticketpreis exklusive entstandener Gebühren“ erstattet wird. 

Die Verbraucherzentrale zeigt sich erfreut über das Urteil. Vom Vorstand hieß es dazu: „Bei allem Verständnis für die schwierige, aktuelle Situation der Kulturschaffenden – es ist nicht akzeptabel, wenn ohne Einverständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher Teile der Eintrittsgelder widerrechtlich einbehalten werden.“

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