Landgericht Bielefeld

Angebliche Corona-Heilmittel: Verbraucherzentrale siegt vor Gericht

Veröffentlicht: 14.06.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.11.2022

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es einige Mythen und Gerüchte, wie man sich am besten vor einer Infektion schützen kann. So wurden auch einige Produkte damit beworben, einen Einfluss auf das Infektionsrisiko zu haben. Häufig wurde dabei gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen.

Unzulässige Werbeaussage vom Hersteller einer Mundspülung 

Der Bielefelder Hersteller der „Linola sept Mund- und Rachenspülung“ bewarb sein Produkt mit der Aussage „Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert“. Sowohl die Verbraucherzentrale NRW, als auch andere Wettbewerbsverbände, sahen darin einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelgesetz. Denn eine Werbung für Medizinprodukte darf sich außerhalb von Fachkreisen nicht auf die Verhütung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen. 

Die Verbraucherzentrale ging zunächst mit einer Abmahnung gegen die Werbeaussage vor. Da der Hersteller sich allerdings weigerte, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, landete der Fall vor dem Landgericht Bielefeld. Das Gericht teilte die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die Werbung wettbewerbswidrig ist. 

Der Hersteller selbst machte in einer Stellungnahme klar, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob die Wirkung des Produkts tatsächlich vorliegt, sondern lediglich, ob eine Werbung in dieser Form zulässig war, wie unter anderem rnd.de berichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Weitere Abmahnungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale mahnte auch andere Hersteller und Verkäufer ab, die Produkte anboten und mit einer vermeintlichen Wirkung auf eine Corona-Infektion warben. Erfolgreich war unter anderem eine Abmahnung gegen den Anbieter eine Lampe, die angeblich die Coronaviren in der Luft reduzieren soll. Vor dem Landgericht München ist eine weitere Klage der Verbraucherzentrale anhängig. Hier geht es um ein Kaugummi, welches mit Aussagen bezüglich des Coronavirus beworben wurde. Auch gegen einige Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln waren Abmahnungen der Verbraucherzentrale erfolgreich. 

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