Verletzung der Markenrechte?

Ankerkraut verliert Namensstreit gegen Konkurrenten

Veröffentlicht: 26.05.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 30.05.2023
Ankerkraut-Gewürzgläser

Das Hamburger Gewürzunternehmen Ankerkraut musste vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken. Geklagt hatte das Unternehmen gegen den Konkurrenten Hartkorn aus Rheinland-Pfalz wegen der Verletzung von Markenrechten. Nachdem die Hamburger in der ersten Instanz noch obsiegten, wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Klage von Ankerkraut nun ab, berichtet das Hamburger Abendblatt. Wie das Gericht feststellte, besteht nicht nur keine Verletzung von Markenrechten. Vielmehr ordnete es die Löschung des von Ankerkraut eingetragenen Markennamens an.

„Pfeffer Symphonie” vs. „Pfeffersymphonie”

Der Hase liegt bekanntlich im Pfeffer. Ankerkraut nutzt seit dem Jahr 2018 für den Verkauf einer Gewürzmischung aus verschiedenen Pfeffersorten den Namen „Pfeffer Symphonie” und hat sich diesen auch markenrechtlich schützen lassen. Dabei soll der Name auf das harmonische Zusammenspiel der verschiedenen Zutaten hinweisen. Die „Pfeffer Symphonie” ist in dem 2013 von Stefan und Anne Lemcke gegründete und inzwischen vom Nahrungsmittelkonzern Nestlé übernommene Unternehmen zu einem Bestseller aufgestiegen. 

Doch auch andere Hersteller verkaufen Pfeffergewürzmischungen, und so brachte das rheinland-pfälzische Unternehmen Hartkorn 2020 ebenfalls eine „Pfeffersymphonie” in anderer Zusammensetzung heraus – namentlich nur durch die Zusammenschreibung der beiden Wörter vom Produkt von Ankerkraut zu unterscheiden. 

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Ankerkraut gefiel diese Namensübereinstimmung gar nicht und verklagte die Hartkorn Gewürzmühle GmbH wegen Verletzung der Markenrechte. Schließlich habe sich das Hamburger Unternehmen den Namen „Pfeffer Symphonie” als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und damit schützen lassen. 

Das Landgericht Koblenz gab Ankerkraut zunächst noch recht und verurteilte Hartkorn wegen Markenverletzung. Das OLG Koblenz drehte das jedoch wieder um und gab Hartkorn nun recht und wies die Klage von Ankerkraut ab. Eine Markenrechtsverletzung konnte das Gericht nicht erkennen. Nach Ansicht der Richter sei der Name nur ein Hinweis auf die Art und Zusammensetzung des Produktes von Hartkorn und stelle keine eigene Marke mit genügender Kennzeichnungskraft dar.

Doch damit nicht genug – Ankerkraut muss auch in einem weiteren Punkt zurückstecken. Die Richter am Oberlandesgericht ordneten zudem die Löschung des Markennamens an. 

Ankerkraut verwundert über die Entscheidung

„Ich freue mich über die generelle Rechtssicherheit”, wird Geschäftsführer Timo Haas auf Nachfrage des Hamburger Abendblattes zitiert und reagiert damit gelassen auf die Entscheidung des OLG. Allerdings zeigt er sich durchaus auch verwundert darüber, „wie es sein kann, dass ein Markenname eingetragen und über fünf Jahre bestehen kann, wenn diese vermeintliche Sicherheit dann letztendlich doch wieder ,einkassiert’ werden kann”. Seiner Auffassung nach sorge dies nicht für ein gesteigertes Vertrauen in die markenrechtliche Systematik.

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