Belastung für Werbetreibende

Bundesfinanzministerium will 15-Prozent-Steuer auf Online-Werbung einführen (Update: Pläne gestoppt)

Veröffentlicht: 16.03.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.03.2019
Frau mit Taschenrechner in der Hand

Deutschland (und auch andere Länder) tun sich äußerst schwer, namhafte Online-Player zu besteuern. Immer wieder gelingt es den Großen der Branche, wie etwa Google, Amazon oder Facebook, sich mithilfe legaler Steuervermeidungstechniken um Abgaben zu drücken. Aus diesem Grund scheinen deutsche Behörden nun einen neuen Weg zu suchen, die digitalen Unternehmen zur Kasse zu bitten. Sollten die angestrebten Pläne allerdings tatsächlich greifen, könnte dies auch gravierende Auswirkungen auf kleinere Online-Händler haben.

Belastung für einige Unternehmen nicht zu stemmen

Das Bundesfinanzministerium soll nach Informationen von t3n nämlich eine Quellensteuer auf Online-Werbung in Höhe von 15 Prozent planen: Unternehmen, die Online-Werbung auf den gängigen Portalen wie etwa Facebook oder Google schalten, sollen eben diese 15-prozentige Abgabe zahlen „und sich diese dann bei Facebook und Google zurückholen“. Und wie es scheint, sei dieses Vorgehen in ersten Fällen bereits in die Tat umgesetzt worden:

Denn wie t3n mit Verweis auf einen Bericht des ZDF-Magazins Frontal21 schreibt, „seien etliche Unternehmen nach Betriebsprüfungen von bayrischen Finanzämtern aufgefordert worden, für online geschaltete Werbung der vergangenen Jahre 15 Prozent Steuern nachzuzahlen“. Diese Nachzahlungen lägen im Millionenbereich und seien zum Teil so groß, dass sie einige Unternehmen in den Ruin treiben könnten.

Wenn kleine Unternehmen zu Steuereintreibern werden

Da sich die betroffenen Händler die gezahlten Steuern nach der Theorie von den Konzernen, die eigentlich steuerpflichtig sind, zurückerstatten lassen sollen, werden die deutschen, werbetreibenden Unternehmen quasi zu Steuereintreibern. Wie genau die kleinen Anbieter die Gelder von Google, Facebook und Co. eintreiben sollen, wird jedoch nicht erklärt und dürfte in der Praxis als Unmöglichkeit gelten.

Das Bundesfinanzministerium soll gegenüber der Wirtschaftswoche bestätigt haben, dass man entsprechende Pläne verfolge. Allerdings müssten sich Bund und Länder noch über eine bundeseinheitliche Auffassung einigen. So lange hätten die bayerische Finanzämter die Anweisung, „die betroffenen Fälle offen zu halten“, schreibt t3n weiter.

Update, 16.03.2019: Online-Händler können aufatmen

Große Erleichterung für werbetreibende Online-Händler: Nachdem die Regelung für große Verunsicherung bei Online-Händlern gesorgt hatte, wurde nun eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Deutsche Online-Händler müssen damit keine Quellensteuer zahlen, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker erklärt: „Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen.“

Hätte das Finanzamt die Händler zum Quellensteuerabzug verpflichtet, hätte das einen bürokratischen Mehraufwand und in vielen Fällen „erhebliche Steuernachforderungen“ bedeutet. Um die Händler vor derartigen Belastungen zu schützen, waren die bayerischen Finanzämter angehalten worden, derartige Fälle offen zu halten, bis eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht wurde.

Der Vorstoß war auf starke Kritik gestoßen. Auch der Händlerbund hatte vor den Folgen einer Verpflichtung zum Quellensteuerabzug gewarnt und sich deutlich gegen den Vorstoß ausgesprochen.

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