Kolumne

Amazons widersprüchlicher Umgang mit gekauften Rezensionen

Veröffentlicht: 22.03.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.03.2019

Amazons Sieg vor dem OLG München gegen gekaufte Rezensionen kann durchaus positiv bewertet werden: Das Unternehmen ist gegen einen Anbieter vorgegangen, der es Händlern ermöglicht, Produkte an Tester zu schicken, die dann gegen eine Leistung eine Rezension verfassen. Amazon hat nun mit seinem Antrag erreicht, dass diese Anbieter die Rezensionen als gekaufte Rezensionen kennzeichnen muss (wir berichteten).

Das ist ja auch ganz richtig, denn: Bei Rezensionen erwartet der Leser eine objektive Bewertung des Produktes. Diese Objektivität ist aber nicht mehr gegeben, wenn der Autor für die Rezension eine Leistung erhält. Würden solche Rezensionen nicht speziell gekennzeichnet, müssten sie als Schleichwerbung bewertet werden.

Amazon mag keine gekauften Rezensionen

Die viel beachtete Entscheidung des Oberlandesgerichts mag für sich genommen korrekt sein; ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon lässt aber etwas Verwunderung zurück:

„Hier sind einige Beispiele für Kundenrezensionen, die wir nicht erlauben: [...] Ein Kunde veröffentlicht eine Rezension und erhält im Gegenzug eine finanzielle Vergütung. [...]”

Das Unternehmen duldet also grundsätzlich keine gekauften Rezensionen auf seiner Plattform. Wie bereits angesprochen sind gekaufte Rezensionen nicht wirklich objektiv. Wird ein Produkt mit vielen bezahlten Rezensionen bewertet, so kann das den Gesamteindruck verfälschen. Der Grundgedanke hinter dieser Regelung ist also absolut vernünftig.

Warum dann aber dieser Antrag?

Dennoch kommt dabei eine Frage auf: Warum hat Amazon dann beantragt, dass der Anbieter gekaufte Rezensionen kennzeichnen soll, wenn solche Rezensionen doch ohnehin nicht erlaubt werden? Vielmehr ist es so, dass der Algorithmus Hinweise wie „gekaufte Rezension” erkennt und die Rezension darauf hin löscht. Wäre es nicht zielführender gewesen, den Gegner zur Einhaltung der Amazon-AGB rechtlich zu verpflichten? Möglich wäre so ein Antrag. Wäre da nicht das hauseigene Geschäft mit den Rezensionen. Amazon selbst verkauft nämlich Rezensionen. Hätte Amazon also den Drittanbieter via Gericht versucht dazu zu verpflichten, sich an die Hausregeln zu halten, hätte hier der Verdacht des Rechtsmissbrauchs doch sehr nahe gelegen.

Der Club der Produkttester – Amazon Vine

Amazon selbst bietet über sein Programm Vine eigene Rezensionen an: „Amazon Vine - Club der Produkttester lädt die vertrauenswürdigsten Rezensenten bei Amazon ein, ihre Meinungen zu neuen und noch nicht veröffentlichten Artikeln zu veröffentlichen.”, heißt es dazu auf der Homepage.

Das ganze läuft so ab, dass der Produkttester ein Produkt zugeschickt bekommt und dieses bewerten soll. Eine finanzielle Vergütung gibt es dafür zwar nicht; das Produkt wird dem Tester aber faktisch geschenkt: „Man ist verpflichtet, die Produkte ein halbes Jahr aufzubewahren, kann sie also nicht verscherbeln. Theoretisch kann Amazon sie in diesem Zeitraum zurückverlangen. Praktisch kommt das eigentlich nie vor. Nach der Frist darf ich das Produkt behalten.“, gibt ein Vine-Tester gegenüber Techbook an. Bezahlt wird der ganze Spaß von den teilnehmenden Anbietern der Produkte.

Jeder, der sich schon einmal grob mit dem Thema beschäftigt hat, weiß, dass es bei Schleichwerbung nicht darauf ankommt, ob eine finanzielle Leistung geflossen ist; es reicht, dass überhaupt eine Leistung geflossen ist. Deswegen müssen YouTuber ihre Videos ja auch entsprechenden kennzeichnen, wenn ihnen von einem Hersteller kostenlos ein Produkt zur Verfügung gestellt wurde.

Amazon selbst kennzeichnet die Herkunft dieser Rezensionen daher auch mit dem Vermerk „Vine Kundenrezension eines kostenfreien Produkts“. Ist ja auch klar, denn ohne diesen Hinweis wäre es ja Schleichwerbung. Und die mag Amazon nicht.

Die anderen sind schlecht und wir sind gut

Auch wenn das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurts auf den ersten Blick sehr positiv wirkt, bleibt dennoch ein fader Beigeschmack: Amazon stellt sich als Marktplatz so dar, dass es den Kunden qualitativ hochwertige Rezensionen bieten möchte, damit Produkte bereits online gut eingeschätzt werden können. Daher gibt es das Amazon Vine Programm. Fremde Anbieter mit einem ähnlichen Geschäftsmodell werden nicht zugelassen, da der Kunde nicht verwirrt werden soll.

Tatsächlich ist es aber so, dass durch das Vine-Programm nun nicht gerade objektive und qualitativ hochwertige Rezensionen gewährleistet werden. Es scheint im Ergebnis doch so zu sein, dass sich die Tester von den kostenlosen Produkten, bei denen vom Wattepad bis hin zum neuen Notebook alles dabei ist, beeinflussen lassen. Von „ehrlichen und unbeeinflussten Rückmeldungen von einigen der vertrauenswürdigsten Rezensenten bei Amazon" kann hier keine Rede sein. Im Schnitt vergeben laut Verbraucherzentrale Vine-Tester 4,5 Sterne. Bei manchen Produktgruppen wird von einer Flut an Rezensionen gesprochen. Warum Drittanbieter das im Ergebnis noch verschlimmern sollen, ist unklar.

Im Ergebnis sollte jedem klar sein, dass Amazon hier nicht um den Kunden geht, sondern um den Absatz: Erstens fördern gute Bewertungen die Verkäufe und zweitens sollen Anbieter Rezensionen natürlich lieber bei Vine, als bei Drittanbietern kaufen.

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