Entscheidung im April

Diese Szenarien gibt es für eine Corona-Impfpflicht

Veröffentlicht: 09.03.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 09.03.2022
Karl Lauterbach im Bundestag

In der Gesellschaft ist die Diskussion schon lange am Kochen, nun wird der Bundestag offiziell mit einsteigen: Am 17. März wollen die Abgeordneten zum ersten Mal über die Einführung einer generellen Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus beraten. Hintergrund der Debatte ist, dass einige Abgeordnete die Impfpflicht als geeignetes Mittel sehen, um eine mögliche nächste Coronawelle im Herbst zu verhindern. 

In der Bundestagssitzung werden mehrere Anträge zur Debatte stehen, die von der Ablehnung einer Impfpflicht bis hin zu einer generellen Impfpflicht für Erwachsene reichen. Wir geben eine Übersicht. 

Die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Ginge es nur nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dann würde eine generelle Impfpflicht für Erwachsene ab 18 Jahren eingeführt werden. Lauterbach hat sich in den letzten Wochen oft für diese Lösung ausgesprochen und auch strenge Sanktionen für Verstöße gefordert. Im Politik-Podcast „Jung & Naiv“ erklärte Lauterbach, dass es nicht möglich sein soll, dass sich Menschen von der Impfung „freikaufen“ könnten, indem eine Geldstrafe fürs Nicht-Impfen nur einmal verhängt werde. Vielmehr wünsche er sich, dass bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht regelmäßige Geldstrafen fällig werden. 

Der entsprechende Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 – der von Bundestagsabgeordneten geschrieben wurde und nicht vom Gesundheitsminister – liegt öffentlich vor und ermöglicht tatsächlich, dass Bußgelder mehrfach verhängt werden könnten, wenn eine Impfung unterlassen wird. Allerdings schreiben die Abgeordneten explizit fest, dass noch stärkere Sanktionierungen, wie etwa Haft, bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht nicht möglich sein sollen. Die Impfpflicht solle ab 1. Oktober 2022 gelten. Einige Ausnahmen von der Pflicht sind vorgesehen, etwa für Schwangere.

Unterstützt wird der Antrag von insgesamt 233 Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP, darunter Kanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Lauterbach (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Das reicht jedoch noch nicht für eine Mehrheit. Daher wären die Antragssteller darauf angewiesen, noch weitere Stimmen im Parlament zu gewinnen. 

Die allgemeine Impfpflicht ab 50 Jahren

Eine kleinere Anzahl von Abgeordneten der Ampel-Parteien SPD, Grünen und FDP spricht sich zwar für eine allgemeine Impfpflicht aus, aber erst ab dem 50. Lebensjahr, weil ab diesem Alter das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erheblich höher sei als bei Jüngeren. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, dass es für alle ungeimpften Menschen ab 18 Jahren eine verpflichtende Impfberatung und für Personen ab 50 Jahren eine Impfpflicht ab dem 15. September 2022 geben solle. 

Die Abgeordneten hinter diesem Antrag sind weniger prominent als bei der Impfpflicht ab 18. Zu ihnen gehören etwa Dieter Janecek und Paula Piechotta (Die Grünen), Franziska Mascheck (SPD) und Konstantin Kuhle (FDP). Jedoch geben sich die FDP-Minister Christian Lindner, Marco Buschmann und Volker Wissing öffentlich noch „unentschlossen“ bei der Frage nach einer Impfpflicht. Eine Unterstützung von ihnen für die Impfpflicht ab 50 Jahren wäre daher denkbar, gilt dieser Vorschlag als Kompromiss oder „goldene Mitte“. 

Ablehnung der Impfpflicht

Es gibt mehrere Anträge, die gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht argumentieren. Dazu gehört ein fraktionsübergreifender Antrag mit Beteiligung der Regierungsparteien, der von Wolfgang Kubicki (FDP) vorangetrieben wurde. Er fordert, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung durch Informationsangebote gesteigert werden solle, aber dass auf eine Verpflichtung zur Impfung verzichtet werden soll. Etwa 50 Abgeordnete, darunter auch Tabea Rösner (Die Grünen) sowie Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht (Die Linke) haben diesem Antrag bereits ihre Unterstützung zugesagt. 

Gegen eine Impfpflicht ist auch die AfD-Fraktion. Sie unterstützt geschlossen den Antrag, dass die Bundesregierung von der Einführung einer Impfpflicht Abstand nehmen solle. Außerdem wollen die AfD-Abgeordneten, dass die ab 15. März geltende Impfpflicht für Personal im Gesundheits- und Pflegewesen wieder aufgehoben wird. 

Impfregister und Impfmechanismus

Einen Sonderweg gehen die Unionsparteien CDU und CSU. Zwar hatte sich die Union in den vergangenen Monaten noch stark für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, doch die Pläne für eine Pflicht ab 18 Jahren will sie nicht mehr mittragen. Stattdessen solle es je nach Infektionsgeschehen verschiedene Stufen geben. Sollte sich die pandemische Lage verschärfen, sollten zuerst alle Personen ab 60 geimpft werden und in zweiter Stufe die Menschen ab 50 Jahren. Als dritte Stufe würde die Union dann Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur impfen lassen, also Mitarbeiter in Schulen oder bei der Polizei. 

Könnten sogar alle Anträge scheitern?

Noch ist nicht absehbar, welcher Antrag im Bundestag eine Mehrheit bekommt. Nur die Anträge der AfD und der Union scheinen chancenlos zu sein. 

Doch es ist sogar noch unklar, ob es überhaupt zu einer Einigung kommen wird. Möglich wäre eine Blockade aller Vorschläge, was zur Folge hätte, dass die allgemeine Impfpflicht vorerst nicht eingeführt werden würde. Einigen sich die Abgeordneten, könnte die Impfpflicht im April in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. 

Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal startet am 15. März

Unterdessen wird in ganz Deutschland der Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet. Ab 15. März gilt diese Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen. Bei Nichtbeachtung können mehrfache Geldbußen von insgesamt bis zu 4.000 Euro fällig werden. Sollten Beschäftigte dann immer noch eine Impfung ablehnen, droht ihnen sogar Tätigkeits- und Berufsverbot. 

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