Wir wurden gefragt

Wie muss ich die Echtheit von Kundenrezensionen in meinem Shop prüfen?

Veröffentlicht: 09.05.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Bewertungen mit Sternen im Onlinehandel

Online-Händler, die einen eigenen Shop betreiben, müssen ab 28. Mai darüber informieren, ob sie die Authentizität von Kundenbewertungen prüfen und wenn ja, wie diese Prüfung erfolgt. Diese neue Regelung ist Teil der europäischen Omnibus-Richtlinie, die das Verbraucherrecht modernisieren und für mehr Schutz im Online-Handel sorgen soll. 

Über die Omnibus-Richtlinie haben wir bei OHN in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet. Die Neuregelung zur Authentizitätsprüfung von Rezensionen hat dabei besonders viele Leserinnen und Lesern beschäftigt und uns haben viele Fragen erreicht: Was muss geprüft werden? Was, wenn ich auf einem Marktplatz verkaufe oder wenn Bewertungen auf Suchmaschinen gezeigt werden? Wo müssen die nötigen Informationen angezeigt werden? Hier geben wir Antworten. 

Betroffen sind nur Händler mit eigenem Shop und Plattformbetreiber

Zuerst einmal ist wichtig, dass nur solche Händler betroffen sind, die selbst Verbraucherbewertungen in ihrem Shop zugänglich machen. Erhält ein Händler Bewertungen auf einem Marktplatz wie Amazon oder Etsy oder auf einer Suchmaschine wie Google, muss er diese Rezensionen nicht selbst überprüfen. Auf solchen Plattformen sind die jeweiligen Plattformbetreiber in der Pflicht, die Echtheit der Bewertungen zu prüfen und darüber zu informieren. Dennoch macht es für Händler auf Plattformen Sinn, sich mit den Betreibern in Kontakt zu setzen und nachzufragen, ob es künftig auch Mitwirkungspflichten für die Händler geben könnte. 

Diese Pflichten gelten, wenn man Bewertungen zugänglich macht

Wer also im eigenen Online-Shop Rezensionen zugänglich macht, muss die Kundschaft ab 28. Mai darüber informieren, ob die veröffentlichten Bewertungen auf ihre Echtheit geprüft werden. Hier geht es um die Authentizität, also darum, ob die Rezensionen von echten Verbrauchern stammen, die tatsächlich eine Ware oder Dienstleistung gekauft haben. 

Prüft ein Händler die Authentizität, dann muss er auch darüber informieren, wie die Prüfung erfolgt. Das kann zum Beispiel heißen, dass man darauf verweist, dass nur Kunden einen Link erhalten, über den Bewertungen abgegeben werden können oder etwa, dass jede Bewertung vor der Veröffentlichung individuell moderiert und geprüft wird und erst anschließend freigeschaltet wird. 

Erfolgt keine Echtheitsprüfung, muss der Händler auch hierüber informieren. Dann darf er natürlich auch nicht damit werben, dass alle Rezensionen nur von echten Kunden stammen. 

Hier muss der Hinweis zu finden sein

Die Information über eine erfolgte oder nicht erfolgte Prüfung sowie die zugehörigen Prozesse sollte transparent, gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe der Bewertungsfunktion zu finden sein. Was das konkret bedeutet, kann pauschal nicht gesagt werden, da es hier auch auf die einzelnen Shopdesigns ankommt und Lösungen im Einzelfall variieren können. Es ist aber auch eine Möglichkeit, bei jeder einzelnen Rezension einen Hinweis zur Echtheitsprüfung einzufügen. 

Fake-Bewertungen werden sanktioniert

Leider nutzen immer noch einige E-Commerce-Unternehmen gefälschte Bewertungen in ihren Shops. Hier werden ab 28. Mai ebenfalls einige Neuregelungen gültig. Wer gefälschte Rezensionen dann noch nutzt, beauftragt oder in seinem Shop anzeigt, kann nämlich finanziell sanktioniert werden. Eine sanktionsfähige falsche Darstellung von Bewertungen wird auch dann auch vorliegen, wenn ein Händler ausschließlich positive Bewertungen veröffentlicht, während er negative Bewertungen aussortiert.

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