Produktsicherheit

EU-Staaten: Neue Verbraucherschutz-Regeln im Online-Handel in Planung

Veröffentlicht: 21.07.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 21.07.2022
Funkenschlagende Mehrfachsteckdose

Immer mehr Verbraucher kaufen ihre Waren und Produkte online, das stellt der Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung fest. Mit den Herausforderungen, die durch diesen Trend entstünden, will man Schritt halten und deswegen die Vorschriften zur Produktsicherheit modernisieren. So soll sichergestellt werden, dass die Produkte des digitalen Zeitalters den europäischen Standards entsprechen. 

Produktsicherheit: Online-Marktplätze sollen Kontaktperson benennen

Insbesondere Online-Marktplätze werden von der Anpassung betroffen sein. Sie sollen künftig sicherstellen, dass sie die Händler kennen und wissen, welche Produkte diese anbieten. Darüber hinaus sollen sie verpflichtet werden, eine Kontaktperson zu benennen, die für die Produktsicherheit zuständig ist. Davon ab soll aber auch ein einheitliches Marktüberwachungssystem geschaffen werden, das für alle Produkte gilt. Es soll sicherstellen, dass die Wirtschaftsakteure eine verantwortliche Person für alle Produkte, die online und offline verkauft werden, benennen. Gearbeitet werden soll zudem an den Vorschriften zum Rückruf von Produkten, zu Lebensmittelimitaten und an den allgemeinen Vorschriften zum Verbraucherschutz. Mit dem Vorschlag soll die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie aus 2001 zudem in eine Verordnung umgewandelt werden – die Regelungen würden dann unmittelbar gelten, ohne dass es wie bei EU-Richtlinien eine Umsetzung der Mitgliedstaaten benötigt.

Der Vorschlag zu den neuen Regeln kommt von der EU-Kommission und stammt aus dem letzten Jahr. Wann die Änderungen in Kraft treten und wie konkret sie dann ausgestaltet sind, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. Im nächsten Schritt werden Vertreter der Mitgliedstaaten Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Die Parlamentarier hatten sich am 16. Juli auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Die sogenannten Trilog-Verhandlungen sind ein informeller Teil des europäischen Gesetzgebungsverfahrens

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