Covid-19-Schutzgesetz

Bundeskabinett beschließt Maskenpflicht ab Herbst

Veröffentlicht: 24.08.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

Der Aufschrei war groß, als das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium Anfang August einen ersten Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorlegten. Insbesondere die mögliche Maskenpflicht in Innenräumen sorgte für Aufregung.

Nun hat die Bundesregierung den Entwurf der beiden Ministerien überarbeitet und sich auf einen gemeinsamen Kompromiss geeinigt. Diese Formulierungshilfe soll jetzt dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. An einigen Stellen wurden die geplanten Maßnahmen dabei etwas gelockert, etwa bei der Maskenpflicht. 

Maskenpflicht nur noch im Fernverkehr bundesweit gültig

Ursprünglich hatten Gesundheits- und Justizministerium geplant, die Maskenpflicht bundesweit im Nah- und Fernverkehr beizubehalten. Das Bundeskabinett lockert diese Vorgabe und sieht nur im Luft- und Fernverkehr eine bundesweite Pflicht zum Tragen einer Maske vor. 

Eine bundesweite Maskenpflicht soll es außerdem in Kliniken und Pflegeheimen geben. Weiterhin soll dort auch ein negativer Corona-Test Voraussetzung für den Zutritt zu einer Einrichtung sein.

Bundesländer können entscheiden, wo Maske getragen wird

Ob die Maskenpflicht auch im Nahverkehr gelten soll, darüber sollen die Bundesländer je nach Infektionslage entscheiden können. Das gilt auch für öffentliche Innenräume, etwa beim Einzelhandel, in Restaurants oder bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Wer einen negativen Test vorzeigt, soll von der Maskenpflicht befreit sein. Außerdem sollen die Länder auch darüber entscheiden können, ob sie die Ausnahme auch für frisch Geimpfte oder Genesene ausweiten. 

Eine weitere Entscheidungsmacht der Länder soll darin liegen, zu bestimmen, ob eine Testpflicht in Schulen und Kitas sowie eine Pflicht zum Tragen einer Maske in Schulen ab der fünften Klasse notwendig wird. 

Auch auf Veranstaltungen an der frischen Luft könnten die Länder eine Maskenpflicht verordnen, wenn Mindestabstände nicht gewahrt werden können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur konkret gefährdet ist. 

Neue Regelungen ab Oktober

Die neuen Regeln sollen ab 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April 2023 gelten. Hintergrund ist der erwartete Anstieg der Infektionen in Herbst und Winter. So will die Bundesregierung mit ihren Plänen vor allem die besonders vulnerablen Gruppen schützen und Todesfälle vermeiden. Zudem soll das Gesundheitssystem funktionsfähig bleiben. 

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