Für einen höheren Frauenanteil

EU beschließt europaweite Frauenquote für Aufsichtsräte

Veröffentlicht: 18.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 18.10.2022

Die EU will in den Aufsichtsgremien börsennotierte Unternehmen für mehr Gleichberechtigung sorgen und hat sich auf eine entsprechende Regelung geeinigt.  Demnach müssen unter den nicht geschäftsführenden Direktoren in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 Prozent von Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt werden, teilt der Europäische Rat mit

Wenn Mitgliedsstaaten sich entscheiden, die neuen Regelungen auf Aufsichtsräte und Vorstände der Firmen anzuwenden, müsste der Frauenanteil bzw. der Anteil des unterrepräsentierten 33 Prozent betragen.

Hindernisse für Frauen abbauen

Ziel sei es, dass börsennotierte Gesellschaften, die diese Ziele nicht erreichen, ihre Auswahlverfahren für die Besetzung solcher Positionen anpassen – entsprechende Prozesse sollen dann fairer und transparenter erfolgen müssen. Haben Firmen die Wahl zwischen gleichermaßen qualifizierten Kandidaten, sollten sie der Person des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einräumen, so der EU-Rat. 

„Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, denen sich Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn oft gegenübersehen“, erläutert Marian Jurečka, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales in Tschechien. „Ich glaube auch, dass es den Unternehmen sehr zugute kommen würde, wenn Frauen ihr Potenzial in Entscheidungspositionen verwirklichen würden. Die positiven Auswirkungen der Maßnahmen werden sicherlich auf allen Ebenen der Volkswirtschaften spürbar sein.“

Daten des European Institute for Gender Equality (EIGE) aus dem Juni 2022 zufolge, auf die der EU-Rat verweist, sind Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen stark unterrepräsentiert, vor allem in Führungspositionen: Demnach sind 31,5 Prozent der Frauen Vorstandsmitglieder, 8 Prozent Vorstandsvorsitzende.

Mitgliedsstaaten müssen Richtlinie zu Führungspositionen umsetzen

Die EU-Länder haben nach dem Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht noch aus.

In Deutschland wurde 2020 eine Frauenquote beschlossen: Mindestens 30 Prozent in Aufsichtsräten müssen demzufolge Frauen sein. Damit könne sich die Bundesregierung laut Spiegel womöglich bereits auf eine Ausnahmeregel berufen. Ein Mitgliedsstaat, der vor Inkrafttreten der Richtlinie dem Erreichen der Ziele nahe gekommen sei oder gleich wirksame Rechtsvorschriften erlassen habe, könne die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf das Ernennungs- oder Auswahlverfahren aussetzen.

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