Europäische Kommission

Offizielle Umfrage: Welche Produkte sollen beim Ökodesign priorisiert werden?

Veröffentlicht: 02.02.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
Holzfiguren mit Sprechblasen

Bis auf wenige Ausnahmen werden quasi alle Produkte von ihr erfasst sein: Die geplante Ökodesign-Verordnung der EU soll neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit setzen – von recycelbaren Materialien und Energieeffizienz bis zur verbesserten Reparaturfähigkeit. Auch vorgesehen ist ein neuer „digitaler Produktpass“, der insbesondere für Online-Händler sicherlich noch zu Anpassungsbedarf führen wird, so wie auch Maßnahmen gegen Retourenvernichtung.

Bis es hier neue verbindliche Regeln gibt, dürfte es zwar noch etwas dauern, doch die Vorbereitungen laufen: Mit einer gerade gestarteten öffentlichen Online-Konsultation möchte die EU-Kommission jetzt Feedback zu der Frage einsammeln, welche Produkte im Rahmen der kommenden Verordnung vorrangig behandelt werden sollen. 

Neue Ökodesign-Verordnung wird deutlich mehr Produkte erfassen

Auch aktuell gibt es durch die bestehende Ökodesign-Richtlinie bereits einige Vorschriften im Hinblick auf Nachhaltigkeitsanforderungen bestimmter Produkte. Ihr Anwendungsbereich ist im Vergleich zur geplanten Verordnung allerdings um einiges kleiner. In den Blick genommen wurden bisher besonders energieverbrauchsrelevante Produkte. Künftig wird es etwa auch um Textilien, Möbel, Unterhaltungselektronik oder Verpackungen gehen, auch einige industrielle Produkte werden aller Voraussicht nach betroffen sein. Ausgenommen sind nur wenige Produktgruppen, etwa Lebens- und Futtermittel sowie Arzneien.

Auch inhaltlich wird sich der Fokus ändern, weg von dem besonderen Augenmerk allein auf den Energieverbrauch, hin zu einem Gesamtpaket aus Haltbarkeit, Recycelbarkeit, Ressourceneffizienz und mehr. Ähnlich den Energieeffizienzkennzeichnungen werden Hersteller und Importeure zudem vielfach die neuen digitalen Produktpässe zur Verfügung stellen müssen, die nicht nur für besser informierte Verbraucherentscheidungen sorgen, sondern etwa auch Reparaturbetrieben nötige Informationen an die Hand geben sollen. Besonders große Unternehmen sollen zudem, wenn es nach dem aktuellen Entwurf geht, zur Offenlegung von Zahlen betreffend die Beseitigung unverkaufter Waren verpflichtet werden. 

Prioritäten: EU-Kommission startet Konsultation

Die Ziele sind ehrgeizig und werden sicherlich bei allen betroffenen Gruppen, vom Hersteller bis zum Händler, aber auch in der Verwaltung, anfangs für einigen Umsetzungsbedarf sorgen. Hinsichtlich der Produkte sollen jedenfalls und offenbar aber Prioritäten gesetzt werden. Über die nun laufende Konsultation will die Kommission Stellungnahmen zu Kategorien und Maßnahmen einholen, die zuerst angegangen werden sollen.

So sollen die Prioritäten transparent und inklusiv festgelegt werden können. Für die nächsten Wochen sei zudem eine Online-Veranstaltung geplant, auf der die Konsultation sowie eine vorläufige Analyse des wissenschaftlichen Dienstes der Kommission vorgestellt werden sollen. 

Die Konsultation läuft bis zum 25. April 2023 und ist hier zu finden

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