Elektrogesetz

Amazon: Händler müssen bis 5. Juni 2023 WEEE-Nummer hinterlegen

Veröffentlicht: 23.03.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 23.03.2023
Haushaltsküchengeräte und Haushaltelektronik in Kartons

Online-Marktplätze haben ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht, die auch für entsprechende Händler Handlungsbedarf erzeugt: Es geht um die Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Händler wie Hersteller entsprechender Produkte müssen den Marktplatzbetreibern in der Folge die Registrierungsnummern zu ihren Waren mitteilen. Amazon hat der Redaktion jetzt den Stichtag für den Verkauf via Marketplace bekannt gegeben: Verkaufspartner sollten die Nummer(n) zum 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Ab diesem Datum wird Amazon damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen. 

 Auch Händler müssen Hersteller-Registrierungsnummer zur Verfügung stellen

Betreiber von Online-Marktplätzen und auch Fulfillment-Dienstleister werden zuletzt vom Gesetzgeber immer stärker in die Pflicht genommen. Das zeigt sich etwa im Bereich der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR): Bekannt ist die Lage vielen Händlerinnen und Händlern schon im Hinblick auf das Verpackungsgesetz. Dieses sieht eine Überprüfungspflicht für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister seit dem letzten Jahr vor und erzeugte damit Handlungsbedarf auch für die allermeisten Händler.

Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten steht nun etwas Ähnliches bevor: Ab dem 1. Juli 2023 sind Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die jeweiligen Hersteller der Waren ihre Registrierungspflicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Nehmen sie ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß wahr, drohen hohe Bußgelder. Doch auch Herstellern und Händlern drohen hier Konsequenzen: Die nämlich müssen gegenüber den genutzten Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern die Registrierungsnummern der Hersteller ihrer Produkte angeben. Passiert das nicht (rechtzeitig), muss mit Sperrungen der jeweiligen Verkaufsangebote auf Marktplätzen gerechnet werden, Fulfillment-Dienstleister dürfen diverse Tätigkeiten dann ebenfalls nicht mehr durchführen. 

 Amazon Marketplace: Ab 5. Juni 2023 können Angebote ohne hinterlegte WEEE-Nummer gesperrt werden

Marktplatzbetreiber Amazon hat nun den Stichtag für seine Verkaufspartner bekannt gegeben: Händler, die entsprechende Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Marketplace anbieten, sollen die Nummer(n) bis Montag, den 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Dies sei nötig, da insbesondere die Verarbeitung von WEEE-Registrierungsnummern Vorlauf benötige, teilt ein Amazon-Sprecher der Redaktion mit. Ab diesem Datum würde Amazon auch damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen, um die gesetzlichen EPR-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. 

Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum technischen Prozedere gibt es auf dieser Hilfeseite von Amazon

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