Whistleblower-Richtlinie

Deutschland zahlt 61.600 Euro an die EU-Kommission – täglich

Veröffentlicht: 28.04.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 02.05.2023
EuGH

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, mit der Hinweisgebern in Behörden und in der Privatwirtschaft Kanäle zur Verfügung gestellt werden, über die Verstöße vertraulich gemeldet werden können, ist in Deutschland bislang nicht in ein nationales Gesetz umgesetzt worden. Dabei hätte dies spätestens am 17. Dezember 2021 passieren müssen. Dieses Versäumnis kostet den Staat bares Geld: In einer vor dem Europäischen Gerichtshof eingereichten Klage verlangt die EU für jeden Tag seit Ablauf der Frist 61.600 Euro, „mindestens jedoch 17.248.000 Euro“, so die FAZ. Das geht aus einem Antwortschreiben des Bundesjustizministeriums an den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Plum hervor, der in der Fraktion der zuständige Berichterstatter ist.

Pikant: Teuer dürfte es für Deutschland so oder so werden. Denn auch wenn Deutschland das Gesetz auf den Weg bringt, sei nicht davon auszugehen, dass die EU-Kommission die Klage zurückzieht. Zumindest einen Pauschalbetrag werde die Kommission verhängen, der die Dauer des Verstoßes bis zur Gesetzgebung umfasst. „Kommt Deutschland der Verpflichtung bis zum Ende des EuGH-Verfahrens nicht nach, hat Brüssel vorsorglich die Verhängung eines Zwangsgeldes beantragt: Das beträgt 240.240 Euro pro Tag ab dem Tag der Verkündung.“

 

Scharfe Kritik an der Koalition

Die Gesetzgebung zieht sich in Deutschland seit Jahren hin. Dem geplanten Hinweisgeberschutzgesetz verwehrten die Union-geführten Bundesländer im Februar die Zustimmung im Bundesrat. Ein neuer Entwurf im März sorgte für verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Vermittlungsausschuss soll sich nun im Mai mit diesem zweiten Vorschlag beschäftigen. Martin Plum übt scharfe Kritik an der Ampelkoalition: „Hätte sie frühzeitig den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre diese neue Belastung dem Bundeshaushalt erspart geblieben. Anstatt ihr Fehlverhalten endlich einzuräumen, suggeriert die Ampel lieber eine Verantwortlichkeit der Länder.“

Am Donnerstag soll sich eine Arbeitsgruppe getroffen haben, die den Ausschuss vorbereitet. Geleitet wird sie von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) übernimmt für die Länder die Co-Leitung.

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