Stärkung der deutschen Agrarindustrie

Frisches Fleisch soll Herkunftskennzeichnung bekommen

Veröffentlicht: 25.05.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 31.05.2023

Da die EU-Gesetzgebung in Sachen Kennzeichnung von Fleisch auf sich warten lässt, geht Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf nationaler Ebene einen Schritt nach vorn: Ab 2024 soll auch unverpacktes Fleisch eine Kennzeichnung über die Herkunft bekommen. Damit will der Bundesminister unter anderem die Agrarbranche in Deutschland unterstützen. Gerade kleinere und mittlere Höfe benötigten die Chance, um am Markt bestehen zu können.

„Made in Germany“ als Verkaufsargument

Für Verbraucher:innen soll künftig klar werden, welchen Weg das frische Fleisch hinter der Theke bereits hinter sich gebracht hat. Bisher gibt es so eine Pflicht lediglich bei Rindfleisch. Künftig soll die Hinweispflicht auch auf das Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgeweitet werden.

Eine Kennzeichnung könnte der deutschen Agrarwirtschaft helfen. Immerhin sei „Made in Germany“ ein gutes Verkaufsargument. „,Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen“, wird der Agrarminister dazu vom Tagesspiegel zitiert.

Keine Mogelpackung

Aber: Was bringt die Herkunftsbezeichnung wirklich? Immerhin kann es in Einzelfällen auch reichen, wenn der letzte Produktionsschritt in Deutschland stattfindet, um das Produkt als „Made in Germany“ zu labeln. Solchen rechtlichen Spitzfindigkeiten will das Agrarministerium von vornherein eine klare Regelung entgegensetzen. Es soll nämlich gekennzeichnet werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Das kann dann beispielsweise so aussehen: „Aufgezogen in Frankreich, geschlachtet in Deutschland“.

Der Vorteil für Verbraucher:innen liegt auf der Hand: Es wird deutlich, welchen Weg das Tier zurückgelegt hat.

Wurde das Tier nachweislich im gleichen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet, ist die Kennzeichnung „Ursprung“ vorgesehen. 

Der Entwurf soll noch im Sommer durch den Bundesrat und entsprechend verabschiedet werden, um dann Anfang 2024 in Kraft treten zu können. 

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