Wir wurden gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?

Veröffentlicht: 07.01.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.01.2015

Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht ohne Lizenz an die Kunden weitergegeben werden. Diese Vorgabe stellt die sog. Verpackungsverordnung (VerpackV) auf. Viele Online-Händler sind darüber informiert und haben sich auch bereits einem entsprechenden dualen System angeschlossen. Aber wie sieht es praktisch aus? Muss der Kunde darüber auch im Online-Shop informiert werden?

 

© Jan Engel / Fotolia.com

Gestern erreichte uns die interessante Frage eines Online-Händlers zur Verpackungsverordnung. Wir sehen immer mehr Angebote, wo Hinweise zur Verpackungsverordnung enthalten sind, so der Händler. Als Beispiel wäre da zu nennen: „Gemäß der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Entsorgungssystem XY angeschlossen.“. Müssen wir aus juristischer Sicht auch in unseren Online-Shops und auf Plattformen einen Hinweis auf den Anschluss an ein Entsorgungssystem einfügen, oder reicht es, dass wir an ein solches duales System überhaupt angeschlossen sind?

Hinweispflicht weggefallen

Seit dem 01.01.2009 sind die Hinweispflichten nach der Verpackungsverordnung weggefallen. Es obliegt jedem Online-Händler als Verkäufer die Pflicht, sich einem dualen Entsorgungssystem anzuschließen. Eine Informationspflicht, dass der Kunde darüber informiert werden muss, besteht nicht. Das gilt auch wenn Sie nicht selbst, sondern über Dropshipping versenden.

Ganz im Gegenteil: Insoweit besteht die Gefahr, dass derartige Hinweise als Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit als wettbewerbswidrig angesehen werden könnte. Wir empfehlen deshalb, den Hinweis zu entfernen.

Antwort:

Im Shop ist ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung nicht erforderlich.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.