Lizenzrecht

Copyrightangaben: Verwendung von Fotos aus Bilddatenbanken

Veröffentlicht: 21.09.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.09.2021

Die Wichtigkeit von Fotos im Internet wächst stetig an. Während die Webseiten in den Anfangsjahren noch einen deutlich größeren Anteil an Text hatten, dominieren jetzt großflächige Fotos. Eigener Herd ist jedoch auch bei Produktbildern Goldes wert... Leider haben nicht alle Webseitenbetreiber die Zeit, das Geld oder die Muße, sich selbst hinter die Kamera zu stellen. Dagegen können die in Bilddatenbanken angebotenen Grafiken und Bilder eine Internetpräsenz ohne großen eigenen Aufwand aufwerten und attraktiver machen. Die großen Fotoarchive, auch Stock-Archive oder Bilddatenbanken genannt, wie Pixelio, Adobe Stock (ehemals Fotolia) oder Shutterstock stehen dabei hoch im Kurs. 

Diese erwerben Lizenzen an den hochwertigen Fotos, Videos oder Audioaufzeichnungen, um sie für Dritte zur Weiterverwendung anzubieten. Werden Fotos von einer solchen Microstock-Agentur heruntergeladen, erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den Daten. Damit einher gehen auch die Verpflichtungen, unter bestimmten Umständen auf die Quelle und den Fotografen hinzuweisen. Wir haben die Lizenzbedingungen von zwei weit verbreiteten Agenturen etwas näher angeschaut. Nachfolgend erfahren Webseitenbetreiber, wie sie die Copyright-Angaben bei Adobe Stock- und Shutterstock-Fotos machen müssen.

Quellangaben bei Adobe Stock (ehemals Fotolia)

Mit einer Adobe Stock-Lizenz in Form der Standardlizenz können Kunden das Stockmedium weltweit für Druck-Erzeugnisse, im E-Mail-Marketing, für Werbung auf Mobilgeräten Websites oder in sozialen Netzwerken verwenden und die Lizenz läuft nicht ab. Ausnahme ist lediglich die Verwendung der Fotos als Handelsartikel und Produkt zum Verkauf (z. B. T-Shirt mit Fotodruck, Mousepad mit Foto). Hierfür ist eine erweiterte Lizenz erforderlich.

Fotos mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ sind für die Verwendung in Artikeln, Blogs, Video und Sendungen zu aktuellen Themen und Ereignissen vorgesehen. Das betrifft in der Regel Fotos, die Firmenlogos beinhalten. Diese Fotos wiederum dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

In seinen Nutzungsbedingungen regelt Adobe Stock zu Quellangabe Folgendes:

„4. Einschränkungen
4.1. Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht:
[...]
(f) das Werk in einer redaktionellen Weise ohne die begleitende Namensnennung oder Zuschreibung verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist, in dem Format “Name des Anbieters/stock.adobe.dom” oder wie auf der Webseite angegeben;
[...]”

In seinen FAQ geht Adobe Stock noch einmal auf die Frage der Urheberangabe ein:

Muss ich einen Bildnachweis hinzufügen?

Es muss nur dann ein Bildnachweis hinzugefügt werden, wenn das Bild in einem redaktionellen Beitrag oder in sozialen Medien verwendet wird. Wenn Sie Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“.”

Zur genauen Platzierung für die Quellangabe gibt es jedoch kaum Informationen. Lediglich der Zusatz „begleitende Namensnennung oder Zuschreibung verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist”, lässt Hinweise erahnen. In der Praxis haben sich die Urheberangaben direkt am Bild, die Quellangabe im Impressum oder in einem dezidierten Bildnachweis bewährt. Bei letzterer Variante werden auf einer Unterseite („Bildnachweise” o. ä.) noch einmal alle verwendeten Fotos im Miniaturformat samt Urheberhinweis zusammengefasst. Wegen dem Hinweis „begleitende Namensnennung” empfehlen wir jedoch den Zusatz auf den Webseiten (z. B. Blogs) direkt am Bild. In sozialen Medien sollte der Hinweis auf den Urheber spätestens im Kommentarfeld passieren. Nicht vergessen: Außer bei redaktionellen Inhalten oder in sozialen Medien kann gänzlich auf die Quellangabe verzichtet werden.

Quellangaben bei Shutterstock

Neben Adobe Stock ist Shutterstock eine der bekanntesten und beliebtesten Microstock-Agenturen. Das Archiv verfügt mittlerweile über 300 Millionen Bilder von mehr als einer Millionen Anbieter, wobei die Inhalte entweder einzeln oder zu günstigeren Konditionen in Abonnements heruntergeladen werden können. Gezahlt wird in einer fiktiven Währung, den „Credits". Wie Adobe Stock setzt auch Shutterstock Quellangaben in begrenzten Umfang voraus, wobei zwischen kommerzieller und redaktioneller Nutzung unterschieden wird.

Die Shutterstock-Lizenzvereinbarung(en) regeln:

„1.5 QUELLENANGABEN UND URHEBERRECHTSVERMERKE
a. Die Verwendung von Bildern und Videos in Verbindung mit Nachrichtenberichterstattung, Kommentaren, Veröffentlichungen oder anderem „redaktionellen” Kontext hat unter fest hinzugefügter Quellenangabe des Shutterstock-Anbieters und Shutterstock zu erfolgen, wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
„Name des Künstlers/Shutterstock.com“
b. Quellennachweise für redaktionelle Verwendung müssen folgende Form haben:
„Name des Künstlers/Agentur/Shutterstock“
c. Wenn dies geschäftlich vertretbar ist, muss bei der Verwendung von Bildern oder Videos für Handelsartikel oder audiovisuelle Produktionen mit einer Quellenangabe auf Shutterstock hingewiesen werden, wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
„Bilder oder Filmmaterial (soweit zutreffend) unter Lizenz von Shutterstock.com verwendet“
d. Quellennachweise sind sonst bei keiner weiteren Verwendung von Videos oder Bildern notwendig, es sei denn, bei anderen Stockmedien ist im Zusammenhang mit derselben Nutzung ein Quellennachweis erforderlich. Zur Verdeutlichung ist für redaktionelle Inhalte immer ein Quellennachweis erforderlich.
e. In jedem Fall sind Größe, Farbe und Platzierung der Namensnennung und Zuweisung so zu wählen, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht lesbar sind.”

Weiter heißt es in den FAQ:

Muss ich auf Shutterstock/den Anbieter verweisen, wenn ich Bilder oder Videoclips benutze?
Ja, es gibt Situationen, in denen Sie auf Inhalte von Shutterstock verweisen müssen, nämlich bei jeder Verwendung von Inhalten in einem redaktionellen Kontext und bei der Verwendung von Inhalten für Handelsartikel oder in einer Videoproduktion. Aber keine Sorge, das ist ganz einfach! Hier sind die Details:
Wenn Sie die Nutzungsrechte für ein Bild oder einen Videoclip im Shutterstock Katalog mit lizenzfreiem Inhalt kaufen, können Sie sie rechtlich in allen Variationen, wie in den Servicebedingungen dargestellt, nutzen. In den meisten Fällen müssen Sie auf den Künstler oder Shutterstock verweisen. Es gibt jedoch einige bestimmte Umstände, die erfordern, dass Sie auf das Bild oder den Videoclip ordnungsgemäß verweisen. In diesen Fällen benötigen Sie einen Nachweis, der lokalisiert und groß ist, so dass Betrachter ihn einfach ohne Hilfe lesen können.
[...]
Was genau wird unter „redaktioneller Kontext“ verstanden?
Eine redaktionelle Nutzung ist die Verwendung von Inhalten für Geschichten oder Artikel, die aktuell oder von öffentlichem Interesse sind. Beispiele sind unter anderem Nachrichtenbeiträge, Dokumentationen und Bücher. Jeder visuelle Inhalt kann in einem redaktionellen Kontext verwenden werden (ungeachtet davon, ob er als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichnet ist oder nicht). Allerdings darf ein als „Nur zur redaktionellen Nutzung“ gekennzeichneter Inhalt NICHT für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Erfahren Sie hier mehr über das Thema.
In jedem Fall sollte ein Namensvermerk in einer geeigneten Farbe, Größe und Positionierung erfolgen, so dass dieser mit bloßem Auge klar und leicht zu lesen ist.”

Zur Umsetzung gibt auch Shutterstock nur lückenhaft Auskunft. Lediglich der Zusatz „fest hinzugefügter” Namensnennung lässt Näheres schließen. Zudem sollen Größe, Farbe und Platzierung der Namensnennung und Zuweisung so gewählt werden, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht lesbar sind. Also auch hier empfehlen wir den Quellhinweis auf Webseiten (z. B. Blogs) direkt am Bild. In sozialen Medien sollte der Hinweis auf den Urheber spätestens im Kommentarfeld passieren. Bei der werblichen Verwendung kann gänzlich auf die Quellangabe verzichtet werden.

Exkurs: Bilder unter einer freien Lizenz

Es gibt jedoch noch einen weiteren Weg, um an hübsches Bildmaterial heranzukommen. Creative Commons und andere Lizenzmodelle der Open-Content-Branche sind eine kostengünstige Alternative zum Kauf von Bildlizenzen der oben genannten Bildagenturen. Hierbei werden Werke unter gelockerten Bedingungen für Jedermann frei verwendbar angeboten. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben verzichtet der Schöpfer keinesfalls auf sein Urheberrecht, wenn er ein Werk unter den Creative Commons-Bedingungen ins Netz stellt. Die Verwendung ist auch weiterhin nur unter den Bedingungen erlaubt, die in der jeweiligen Lizenz festgehalten sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die Pflicht, dass der Name des Fotografen (ggf. nebst dem Titel des Werkes) und einer Verlinkung zu dem Original und/oder den Lizenzbedingungen neben dem Foto angebracht werden muss. Auch hier kommt es wieder auf den Einzellfall an.

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