Einfallsreich und geschäftstüchtig

Gebrauchsmuster für Maske mit Sichtfenster angemeldet

Veröffentlicht: 26.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.08.2020

In Zeiten von Corona ist ein sichtbares Lächeln selten. Der Grund dafür ist die Maskenpflicht, die sowohl in Gebäuden, als auch im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in Straßenbahnen, gilt.

Zwar gibt es mittlerweile auch komplett durchsichtige Masken, diese erfüllten aber nicht ganz die Bedürfnisse von Anja Neubauer aus Köln. „Meine kleine Tochter – ihr hübsches Gesicht war einfach verschwunden. Ich dachte darüber nach, wie ich das Problem lösen könnte“, erzählt sie Express

Selbstentwickelte Alternative

Die Kölnerin störte sich am fehlenden Lächeln im Alltag. Zunächst versuchte sie die auf dem Markt vorhandenen Modelle: Bei den Masken, die komplett aus Acrylglas gefertigt waren, störte sie das kleine Ventil, welches die Atmung irgendwann erschwere. „Ein anderer Hersteller bietet mit Klett abziehbare Sichtfenster an, aber das ist auch nicht praktikabel“, erzählt sie weiter. 

Nach einigen Versuchen mit Küchenrolle und der Folie eines Hefters, setzte sie sich an die Nähmaschine und fertigte eine Maske aus Stoff und Folie. Das Modell stieß im Freundeskreis auf eine gute Resonanz: „Die Leute gaben an, bis zu 15 Euro für eine solche wieder verwendbare Maske zahlen zu wollen.“

Anmeldung zum Gebrauchsmuster

Da die Masken auch im Alltag auf positive Reaktionen stießen, hat die Kölnerin mittlerweile Kontakt zur Industrie aufgenommen. Mehrere Leute hätten sie gefragt, wo man so eine Maske erwerben könne. Auf ihrer Facebookseite teilte sie mit, dass sie mittlerweile das Gebrauchsmuster beim DPMA angemeldet hat.

Diskussion in der Handmade-Szene

In der Handmade-Szene wird bereits über das Gebrauchsmuster diskutiert. Schließlich seien solche Masken schon länger erhältlich. Und tatsächlich: Bereits zu Beginn der Coronakrise sah man in verschiedenen Facebook-Gruppen entsprechende Masken mit Sichtfenster. Schließlich erschweren die normalen Masken vor allem für Menschen, die nicht gut oder gar nicht hören können, die Kommunikation enorm. Die Entwicklung war also gewissermaßen abzusehen. Auch auf Handmade-Plattformen seien solche Masken bereits erhältlich. Daher dauerte es nicht lang, bis der eine oder andere der Kölnerin Geldmacherei unterstellte.

Dass es bereits solche Masken gibt, sagt allerdings nichts über die Zulässigkeit der Gebrauchsmusteranmeldung aus. Mit einem Gebrauchsmuster werden keine grundlegenden Ideen, wie etwa „Stoffmaske mit Folienfenster“ geschützt, sondern die konkrete Ausführung einer Idee. Daher gehört zu einer Gebrauchsmusteranmeldung auch immer eine technische Zeichnung, aus der der Aufbau des Produkts hervorgeht. 

Charakteristisch für Anja Neubauers Entwicklung sei die „raffinierte Falttechnik“ und der Umstand, dass die Maske klein und zusammenfaltbar sei. 

Hinweis: In einer früheren Version des Artikel hieß es unter Bezugnahme auf die Quelle vom Kölner Express, dass ein Patent für die Maske mit Sichtfenster angemeldet wurde. Nach unseren Recherchen haben wir nun allerdings festgestellt, dass hingegen ein Gebrauchsmuster angemeldet wurde. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.

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