Hobby-Schneider aufgepasst

Wie muss die Textilkennzeichnung am Produkt umgesetzt werden?

Veröffentlicht: 10.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Der Bereich Nähen, Stricken oder Häkeln ist für viele ein schönes Hobby und besonders jetzt in der Corona-Zeit werden wieder die Nähmaschinen und Stricknadeln aus dem Schrank hervorgekramt, wenn Restaurantbesuche und andere Freizeitaktivitäten nicht zur Debatte stehen. Wer gerade eine Ladung Masken genäht oder das eine oder andere Paar Socken zu viel gestrickt hat, kommt dabei jedoch vielleicht auf die Idee, die guten Stücke zu versilbern. Etsy und anderen Plattformen machen es leicht, die Artikel mit wenigen Klicks online zu stellen und zu verkaufen. 

Vielfach bleiben dann, abgesehen von den scheinprivaten Händlern ohne Rechtstexte, auch andere Vorschriften wie die Textilkennzeichnung auf der Strecke. Auch der gute Wille, gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf einem kleinen Begleitzettel beizulegen, würde die Vorgaben nicht erfüllen. Daher möchten wir nachfolgend die Details klären, wie die richtige Textilkennzeichnung umzusetzen ist. Eine Abmahnung würde die Erträge im Handmade-Bereich um ein Vilefaches übersteigen, wie auch die aktuellen Ido Abmahnungen zeigen.

Umfangreiche Pflichtangaben für Textilien

Alle, die ihre Handmade-Produkte verkaufen möchten, fallen unter die Textilkennzeichnungsverordnung, wenn sie diese hier auf den Markt bringen und entgeltlich an Endkunden anbieten. Gemäß der Textilkennezichnungsverordnung dürfen Textilerzeugnisse nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie mit den entsprechenden Angaben etikettiert oder gekennzeichnet sind.

Dazu dürfen für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf den Etiketten und Kennzeichnungen ausschließlich die Textilfaserbezeichnungen nach der Verordnung verwendet werden (z. B. Baumwolle statt Cotton). Die Angaben zur Faserzusammensetzung müssen zudem zutreffend sein und die Prozentzahl bei Mischfasern immer in der absteigenden Reihenfolge genannt werden (z. B. 80 % Baumwolle, 20 % Elasthan). In diesem Beitrag soll es jedoch primär um die Umsetzung dieser Kennzeichnung gehen.

Pflicht zur Etikettierung und Kennzeichnung

Die Basis der Kennzeichnung ist die Vorschrift, nach der Textilerzeugnisse zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sein müssen, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. „Etikettierung“ meint die Angabe der erforderlichen Informationen auf dem Textilerzeugnis durch die Anbringung eines Etiketts. Alternativ geht auch eine sog. „Kennzeichnung“, unter der das Gesetz die unmittelbare Angabe der erforderlichen Informationen auf dem Produkt durch Aufnähen, Aufsticken, Drucken, Prägen oder jede andere Technik des Anbringens versteht.

Die Verordnung konkretisiert hierzu: Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss 

  • dauerhaft, 
  • leicht lesbar, 
  • sichtbar, 
  • zugänglich 
  • und — im Falle eines Etiketts — fest angebracht 

sein. 

Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf selbstredend nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann. Dazu gehört auch die deutsche Sprache.

Verkäufer sollten daher prüfen, ob das Etikett bzw. die Kennzeichnung am Artikel leicht erkennbar ist (z. B. bei Oberhemden ohne umständliches Auspacken) und eine leicht lesbare Schriftgröße aufweist. Es genügt hier grundsätzlich nicht, dem Produkt einen Zettel o.ä. beizulegen bzw. das Etikett mit einem Hänger/einer Sicherheitsnadel anzubringen, wie man dies oft bei kleineren Händlern sieht, die ihre Textilien selbst herstellen und vertreiben. Zudem darf die Schrift nicht beim Waschen verblassen.

Auf die Feinheiten kommt es an

Natürlich gibt es auch hier viele Einschränkungen bzw. Sonderregelungen. Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen (z. B. Pyjama bestehend aus Ober- und Unterteil), deren Einzelkomponenten einen unterschiedlichen Textilfasergehalt haben, muss jede Komponente mit einem eigenen Etikett bzw. einer Kennzeichnung versehen sein, das für die Komponente den Textilfasergehalt angibt.

In einigen Fällen kommt auch eine sog. „globale Etikettierung“ infrage, bei der ein Etikett für mehrere Textilerzeugnisse oder -komponenten verwendet wird. Betroffen sind beispielsweise Spüllappen, Baby-Lätzchen, Schnürsenkel oder Nähgarne.

Waschhinweise sind weit verbreitet, aber keine Pflicht nach der Textilkennzeichnungsverordnung. Tatsächlich gibt es über das Produktsicherheitsgesetz die Pflicht, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine sichere Verwendung des Produktes garantieren. So hat es sich etabliert, dem Kunden auch die Waschhinweise mit anzugeben. dazu genügt aber nach dem derzeitigen Stand die Information im Shop oder durch Beilegen eines Hinweises.

Weitere ausführliche Hinweise stellt der Händlerbund kostenfrei in seinem Wissensbereich zur Verfügung. Wer die Infos lieber im Audio-Format erhalten will, kann zu unserem Facebook Live-Webinar einschalten, in dem wir viele weitere spannende Frage für den Handmade-Bereich ansprechen werden.

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