Wir wurden gefragt: Wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet sie?

Veröffentlicht: 16.02.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.02.2015

Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, die abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) zu widerrufen. Aber wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet sie?

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Fristbeginn

Für Online-Händler ist eine genaue Kenntnis der Widerrufsregelungen unablässig, um im Alltag die Ausübung eines verspäteten Widerrufs zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Um einen solchen verspäteten Widerruf zu erkennen, ist es erforderlich zu wissen, wann denn die Widerrufsfrist beginnt und wann sie endet.

Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:

a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge).

b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Ware erhalten hat;

c) wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;

d) wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Abos von Wein oder Kaminholz) gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.

Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Der Unternehmer kommt dieser Informationspflicht nach, indem er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Webseite zur Verfügung stellt und außerdem nach Vertragsschluss in Textform übermittelt.

Fristende

Das Widerrufsrecht endet grundsätzlich 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist, es sei denn der Online-Händler hat eine längere Widerrufsfrist vereinbart.

Übrigens: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Die Frist beträgt dann insgesamt 12 Monate und 14 Tage. Wird innerhalb der 12 Monate die Belehrung über das Widerrufsrecht nachgeholt, beginnt die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt.

Nicht zu verwechseln ist das Ende der Widerrufsfrist mit dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechtes, etwa wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

Fristberechnung

Nun ist dieses Wissen zum Beginn der Widerrufsfrist jedoch nicht ohne Weiteres in der Praxis anwendbar. Neulich kam ein Online-Händler auf uns zu und wies uns auf den Wortlaut der Formulierung in der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung hin, in dem steht: „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben […]“. Die Frage ist also, beginnt die Frist nun am Tag der Lieferung, was man dem Wortlaut der Widerrufsbelehrung entnehmen könnte?

Die gesetzlichen Regelungen zum Fristbeginn lauten hingegen wie folgt: „Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.“

Anhand der zugegeben nicht ganz eindeutig gewählten Formulierung des Gesetzgebers in der Widerrufsbelehrung "vierzehn Tage ab dem Tag..." könnte der Eindruck entstehen, dass der Tag des Erhaltes der Ware bereits in den 14 Tagen enthalten ist.

Das ist jedoch so nicht zu verstehen und von Gesetzgeber unserer Auffassung nach nicht gewollt. Insofern ist "ab dem Tag des Erhaltes" lediglich zur Feststellung des Ereignisses an sich zu verstehen, das dann wiederum die Fristberechnung möglich macht.

Das bedeutet, die Frist beginnt im Fall des Widerrufs am Tag nach Erhalt der Ware zu laufen. Der Tag des Erhaltes darf nicht mitgezählt werden, da die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts dann faktisch einen Tag eher beginnen würde.

Beispiel: Der Verbraucher erhält am Montag, dem 02. März 2015 seinen bestellten Artikel. Die Widerrufsfrist beginnt am Dienstag, dem 03. März 2015. Die Widerrfsfrist endet mit Ablauf des 16. März 2015.

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