Probleme bei Amazon: Der „Versand durch Amazon“ und seine rechtlichen Folgen

Veröffentlicht: 16.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.06.2015

Amazon bietet für Händler die Möglichkeit, in den Shop-Einstellungen das Impressum, die Widerrufsbelehrung(en) inkl. Muster-Widerrufsformular, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen sowie die Datenschutzerklärung zu hinterlegen. Wird jedoch über Amazon versendet, kommt es damit zu Problemen.

Probleme bei Amazon.

Bildquelle: (360b / Shutterstock.com)

Artikel mit dem Hinweis "Versand durch Amazon" werden zwar bei einem Marketplace-Verkäufer gekauft, aber von einem Amazon-Logistikzentrum an den Besteller verschickt. Der Amazon-Händler übergibt seine Produkte dabei zuvor an Amazon. Das Unternehmen lagert den Bestand in einem seiner Logistikzentren und entnimmt die Artikel im Falle einer Bestellung dem Lager, verpackt und versendet sie anschließend EU-weit. Amazon-Händler können den Service für alle Produkte oder nur für einen Teil nutzen. Obwohl die meisten Amazon-Händler eigene Rechtstexte in ihren Amazon-Shop eingefügt haben, macht der Service „Versand durch Amazon“ dieser ganzen Mühe einen Strich durch die Rechnung.

„Versand durch Amazon“ nur mit Amazon-Widerrufsbelehrung

Nutzt der Kunde den Service „Versand durch Amazon“, fügt Amazon automatisch nämlich eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Schaut sich der Kunde einen Artikel an, der nicht vom Händler direkt, sondern von Amazon versendet wird, gelangt er zu dieser von Amazon selbstständig eingefügten Belehrung. Auf der Seite „Detaillierte Verkäuferinformationen“ des Online-Händlers steht dann nicht mehr die vom Händler eingestellte Widerrufsbelehrung, sondern nur die von Amazon eingefügte.

Amazon-Widerrufsbelehrung abmahnfähig

Soweit so gut. Hier liegt aber genau das Problem, denn die von Amazon eingesetzte Widerrufsbelehrung ist in vielerlei Hinsicht rechtlich bedenklich.

So setzt sich Amazon in dieser automatisch eingestellten Widerrufsbelehrung beispielsweise selbst als Widerrufsempfänger ein, was unzulässig ist. Den Widerruf muss der Kunde gegenüber dem Verkäufer und nicht – wie vielleicht die äußere Verpackung nahelegt – gegenüber Amazon erklären. Der Verkäufer und Vertragspartner ist aber auch bei einem Versand durch Amazon weiterhin der Amazon-Händler und nicht Amazon selbst.

Obwohl Amazon die Logistik für den Händler übernehmen soll, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Rücksendung an Amazon zu verschicken. Amazon schreibt dazu jedoch: „Artikel, die von uns versandt werden, werden auch von uns zurückgenommen. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Rücksendezentrum.“ Nach neuer gesetzlicher Regelung kann der Händler zwar Amazon als möglichen zusätzlichen Rücksendeempfänger einsetzen, jedoch ist diese Option aus Kundensicht vollkommen freiwillig – auch eine Retoure an den Verkäufer muss berücksichtigt und akzeptiert werden. Wenn ein Händler einen Rückversand an sich selbst ausschließt und auf einen Versand zu Amazon besteht, so ist dies ein Abmahngrund. Dazu gab es auch bereits zahlreiche Abmahnungen. Erst kürzlich lag uns wieder eine Abmahnung zu diesem Problemfeld vor.

Darüber hinaus müssen die Kunden über alle (freiwilligen) Rücksendemöglichkeiten in der Widerrufsbelehrung aufgeklärt werden.

Doppelte Widerrufsbelehrungen unübersichtlich und widersprüchlich

Es kann durchaus vorkommen, dass Amazon-Händler einen Teil ihrer Ware über Amazon.de versenden lassen, bei einem anderen Teil den Versand dagegen selbst übernehmen. In diesem Fall kommt es dazu, dass die vom Händler eingestellte Widerrufsbelehrung für die selbst versendeten Artikel gilt. Für die durch Amazon versendeten Artikel tritt das Problem wie oben beschrieben auf. Ein Kunde bekommt daher bei einer Bestellung im schlimmsten Falle zwei Widerrufsbelehrungen, die sich außerdem inhaltlich widersprechen. Welche Widerrufsbelehrung gilt nun für was? An wen muss ich was zurücksenden und wer trägt die Kosten für die Rücksendung? Für den durchschnittlichen Verbraucher ein unüberschaubares Chaos.

Lösungsmöglichkeit

Einen Einfluss auf den Inhalt der von Amazon zwingend zu verwendenden Widerrufsbelehrung haben Händler nicht. Der Verkäufer kann diese Widerrufsbelehrung auch nicht entfernen oder abändern. Online-Händler sollten sich diesem Risiko bewusst sein. Auch wenn die Plattform keine andere Variante zulässt, bedeutet dies keinen Schutz vor Abmahnungen.

Händler, die keine Abmahnung erhalten wollen, sollten überlegen, auf den Versand durch Amazon zu verzichten. Amazon-Händlern, die bereits eine Abmahnung erhalten haben und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, stellt sich diese Frage gar nicht mehr. Sie müssen künftig gänzlich auf den Versand durch Amazon verzichten, um nicht in die Gefahr einer teuren Vertragsstrafe zu kommen.

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