Vorsicht vor dem Kauf von EAN- und GTIN-Nummern über Ebay

Veröffentlicht: 11.11.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.11.2015

Amazon verlangt für den gewerblichen Verkauf über die Plattform, dass für das Produkt eine gültige EAN- bzw. GTIN-Nummer vorhanden ist. Die Verbesserung der Qualität der Suchergebnisse und des Katalogs insgesamt sei das Ziel des Plattformbetreibers. Auch Ebay verlangt zunehmend die Angabe der EAN- bzw. der GTIN-Nummer. Höchste Zeit also, sich mit solchen Nummern auszustatten.

Barcode

(Bildquelle Barcode: Rawpixel.com via Shutterstock)

Was sind EAN- bzw. GTIN-Nummern überhaupt?

Die sog. internationale Artikelnummer, auch EAN (sog. European Article Number) genannt, ist ein meist aus 13 Ziffern bestehender Code, der regelmäßig als Barcode auf das Produkt selbst oder auf die Verpackung aufgedruckt wird. Die EAN ist mittlerweile abgelöst worden durch die international gängige „GTIN“ (Global Trade Item Number).

Ähnlich wie bei der WEEE-Registrierungsnummer können über den Code Informationen zum Produkt, zum Hersteller und den Produkteigenschaften in Erfahrung gebracht werden. Auf der Seite GEPIR kann beispielsweise bei Eingabe der GTIN der Hersteller recherchiert werden. Für die Recherche stehen auch andere Datenbanken zur Verfügung. So verbirgt sich beispielsweise hinter der Nummer 7622300350154 eine Milka-Pralinen-Schachtel, deren Hersteller die Firma „Mondelez Switzerland GmbH“ aus der Schweiz ist.

So wie die EAN bzw. GTIN eine zügige Registrierung der Waren an der Kasse ermöglicht, hat sie auch für Online-Händler Bedeutung. Bei der Erstellung neuer Artikel sind die EAN bzw. GTIN daher sogar teilweise verpflichtend.

Zentrale Verwaltung über die GS1 Germany

Bereitgestellt und zentral verwaltet werden diese Nummern in Deutschland von der GS1 Germany, die hierfür eine Lizenzierungsgebühr berechnet. Die Konditionen finden Sie hier. Dass die Notwendigkeit der EAN bzw. GTIN immer mehr steigt, haben sich jedoch einige schwarze Schafe zunutze gemacht. Aktuell tauchen immer mehr Angebote auf, bei denen EAN bzw. GTIN scheinbar ohne Berechtigung (weiter-) verkauft werden. Bei diesen Angeboten tritt selbstredend nicht die GS1 als Anbieter auf.

Die AGB der GS1 Germany regeln jedoch deutlich, dass eine Weitergabe der Nummern an Dritte nicht ohne schriftliche Zustimmung von GS1 Germany erfolgen darf.

Bereits im Hinblick auf die Herkunftsfunktion der EAN bzw. GTIN ist dieses Geschäftsmodell problematisch. Bei der EAN bzw. GTIN handelt es sich um einen kodifizierten Firmenname. Die EAN bzw. GTIN gibt über die verfügbaren Online-Abfrageverfahren über den jeweiligen „Hersteller“ Auskunft. Es besteht die Gefahr, dass hier falsche Daten hinterlegt werden oder eine EAN bzw. GTIN gar für zwei unterschiedlich angebotene Produkte verwendet wird. Eine Täuschung über die betriebliche Herkunft kann dann vorliegen. Schlimmstenfalls ist die gekaufte Nummer eine reine Fantasienummer. Eine Abmahnung bzw. eine Inanspruchnahme durch die GS 1 Germany ist dann nicht auszuschließen.

Uns wurde durch Händler berichtet, dass die GS1 Germany bereits gegen den unberechtigten Kauf vorgeht. Auch Mark Steier hatte über Wortfilter bereits darüber berichtet, dass Online-Händler von einem derartigen Betrug betroffen sind. Es ist daher in jedem Fall Vorsicht geboten, wenn EAN bzw. GTIN über andere Verkäufer als die GS1 Germany erworben werden sollen.

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