Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht ohne Registrierung an die Kunden weitergegeben werden. Diese Vorgabe stellt die sog. Verpackungsverordnung (VerpackV) auf. Viele Online-Händler sind mit diesen speziellen Pflichten noch nicht vertraut und fragen unsere Redaktion um Hilfe. Deshalb haben wir die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und nachfolgend beantwortet.
(Bildquelle Papiermüll vs. Umweltschutz: YuryZap via Shutterstock)
Ziel der Verpackungsverordnung ist die Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll sowie eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft. Außerdem sollen Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen gemacht werden: Sofern Verpackungsabfälle nicht vermieden werden können, ist deren Wiederverwendung vorrangig. Aller Verpackungsmüll soll möglichst in den Abfallkreislauf wieder aufgenommen, recycelt oder entsorgt werden.
Natürlich ist diese Verwertung nicht ohne Kosten möglich. Hier kommen die dualen Systeme ins Spiel. Die dualen Systeme organisieren die Sammlung von Verpackungsabfällen über die Gelbe Tonne/den Gelben Sack usw. und sorgen über beauftragte Entsorgungsunternehmen für die fachgerechte Sortierung und Verwertung der Verpackungen. Grundsätzlich ist jeder Hersteller und Vertreiber, der Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringt, verpflichtet, sich einem solchen dualen System anzuschließen. Um die Kosten für die Verwertung des Verpackungsmülls zu finanzieren, soll sich die Wirtschaft an den entstehenden Kosten beteiligen, da Händler und Hersteller für die Entstehung des Verpackungsmülls verantwortlich sind. Über Beteiligungsentgelte an einem dualen System werden daher die Abholung und Verwertung von Verkaufsverpackungen finanziert.
Wenn die Verkaufsverpackungen (z. B. Kartons), welche verwendet werden, bereits bei einem dualen System registriert worden sind (z. B. vom Hersteller), besteht keine Pflicht zu einer erneuten Registrierung. Händler sollten sich also mit dem Hersteller/Vertreiber ihrer Verpackungen in Verbindung setzen und um Auskunft bitten. Ein Erkennungsmerkmal (z. B. ein aufgedrucktes Symbol) gibt es nicht.
Zu beachten ist, dass der Händler in der Pflicht ist, den Nachweis über die Registrierung zu erbringen. Außerdem müssen restlos alle verwendeten Materialien registriert sein, beispielsweise auch Klebeband oder Füllmaterial. Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand.
Eine Mindestabgabemenge gibt es nicht, die eine Beteiligung an einem dualen System "verhindern" könnte. Es wird auch nicht nach Unternehmensgröße oder Umsatz unterschieden. Die Menge der in den Verkehr gebrachten Verpackungen hat jedoch Einfluss auf die Höhe der jährlichen Kosten.
Bei den Kosten halten sich die dualen Systeme äußerst bedeckt. Die einzelnen Anbieter des dualen Systems (wie z. B. der Grüne Punkt) stellen auf ihren Webseiten lediglich Richtwerte zur Verfügung. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Kosten für die Beteiligung an einem dualen System zum einen nach dem Gewicht der verwendeten Verpackungen berechnen. Zum anderen spielt die Art der Verpackung eine Rolle. Es gibt zahlreiche duale Systeme. Lassen Sie sich daher von diesen ein Angebot erstellen und entscheiden dann, welcher Anbieter sie überzeugt hat.
Online-Händler, die nicht registrierte Verkaufsverpackungen versenden, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Weiterführende Informationen haben wir auch zum Auslandsversand von Verpackungen und zur Verwendung gebrauchter Verpackungen. Nach dem fleißigen Studium unsere Beiträge können Sie Ihr Wissen in unserem Verpackungs-Quiz testen…