Kolumne: Neues Widerrufsrecht soll kommen – War aber auch längst überfällig

Veröffentlicht: 25.04.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Seit dem Jahr 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Online-Händler. Den meisten Händlern dürfte dies einige schlaflose Nächte beschert haben. Zu groß waren die Veränderungen, die Händler umsetzen mussten. Und die Praxis erwies sich als stark benachteiligend für Händler, da der Verbraucherschutz weitaus stärker gefördert wurde als ein gerechtes Miteinander im Online-Handel. Dies könnte nun aber endlich anders werden. Die EU will nun tatsächlich die Belastungen reduzieren. Ein notwendiger und längst fälliger Schritt.

Verbraucherschutz? Bisher eher totaler Glücksfall

Dass es Zeit ist für eine Änderung ist, war jedem gebeutelten Händler mehr als klar. Bisher waren die bestehenden Vorschriften zum Widerrufsfall, die eigentlich Verbraucher schützen sollen, in vielen Teilen einfach bloße Freifahrtsscheine und haben manchen Kunden quasi zum Missbrauch angestiftet. Klar, es gibt gesetzliche Ausschluss - und Erlöschungsgründe, doch diese waren eigentlich nur in der Theorie gut für Händler. Aspekte, wie eine übermäßige Nutzung oder Beschädigung der Ware, konnten Händlern bisher nicht bei einem Widerrufsfall helfen. Lediglich vereinzelte Ausnahmen, wie Gesundheits-, Hygieneartikel oder CDs konnten bei der Entfernung des Siegels tatsächlich von einem Widerruf ausgeschlossen sein.

In den anderen Fällen stand es dem Händler nur frei, seinen Schaden durch den Wertersatzausgleich geltend zu machen. Dieser Anspruch ist zwar darauf gerichtet, nicht notwendige Nutzung und die daraus entstandene Wertminderung zu entschädigen, doch der Widerruf blieb natürlich bestehen. Besonders unschön für jeden Händler war dabei natürlich, dass sie die Ware nun schwer verkaufbar bei sich im Lager hatten, den Wertverlust zu alledem im schlimmsten Fall einklagen und diesen auch beweisen müssen. Zusammengefasst war dies schon weit mehr als nur ein Schutz des Verbrauchers, vielmehr muss man schon von einem Glücksfall für die Verbraucher sprechen.

Übermäßiger Gebrauch verhindert endlich den Widerruf

Man muss natürlich auch ehrlich sagen: Jeder Verbraucher muss bestellte Ware auspacken und anschauen dürfen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Denn im Online-Handel kann er dies im Gegensatz zum stationären Handel gerade nicht. Doch auch im stationären Handel ist es nicht erlaubt, die Ware abzunutzen oder gar zu beschädigen und anschließend wieder hinzustellen.

Durch die geplanten Änderungen soll der Widerruf nun endlich ausgeschlossen werden, wenn wenn die Ware mehr als erlaubt benutzt wurde und sie nicht lediglich geprüft oder getestet wurde. Doch leider fehlt bisher eine Definition dieser Begriffe. Der Entwurf nennt bisher nur, dass ein Ausschluss stattfindet, wenn die Ware mehr benutzt wird, als es auch im stationären Handel der Fall wäre. Bisher ist das nicht zufriedenstellend, da wieder niemand so wirklich weiß, wann der Widerruf nicht mehr möglich ist. Das bietet jetzt schon viel Streitpotenzial und man hofft inständig im finalen Entwurf etwas Konkretes dazu zu finden.

Kein Geld ohne Ware: Wird aber auch Zeit

Nun soll es tatsächlich so sein, dass es grundsätzlich keine Rückerstattung gibt, ohne dass die Ware vorher beim Händler angekommen ist. So soll es dem Händler endlich möglich sein, sich ohne weitere Schritte von dem Zustand der Ware zu informieren. Vorbei wären die Zeiten, in denen blind eine Rückerstattung erfolgt, ohne zu wissen, wie es um die Ware bestellt ist. In diesem Zusammenhang würde auch die Möglichkeit abgeschafft werden, die Rückerstattung durch den Nachweis der Rücksendung schon vor Prüfung der Ware zu erzwingen. Dies ist aus gleich zwei Gründen wünschenswert. Zum einen haben Händler dann eine rechtssichere Basis und klare Regelungen zur Rückzahlung. Zum anderen wird so auch viel unnötige und nervenaufreibende Kommunikation über Rückzahlung, Sendungsstatus und Nachweis vermieden. Dies hilft am Ende beiden Seiten. 

Jede Besserung braucht (leider) ihre Zeit

Doch leider hat das alles auch (wieder einmal) seinen Haken. Händler werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine lange Zeit auf die Besserung warten müssen. Bisher liegt nur der Entwurf vor. Dieser muss am Ende zunächst als Richtlinie beschlossen werden, bevor dann auf dem deutschen Terrain der Gesetzgeber überhaupt tätig wird. Und wie lange das dauern wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin müssen wohl oder übel die bestehenden Vorgaben beachtet werden.

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