Neues Verpackungsgesetz: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Veröffentlicht: 20.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Ab dem 01. Januar 2019 gilt das VerpackG und damit eine neue und wichtige Registrierungspflicht für alle betroffenen Händler. Koordiniert wird dies durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Was diese Stelle im Detail für Aufgaben hat, haben wir uns angeschaut.

© Evan Lorne/shutterstock.com

Hintergrund: Erstmalige Registrierungspflichten

Durch das VerpackG wird im Bereich der Verpackungen erstmalig neben der Lizenzierung eine Registrierungspflicht eingeführt. Dies erinnert in vielen Teilen an die bereits bestehenden Pflicht aus dem ElektroG. Ab 2019 müssen sich Hersteller/Erstinverkehrbringer registrieren, um eine bessere Überwachungsgrundlage zu erhalten und Marktfairness zu garantieren. Diese Registrierung muss gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/?) erfolgen. Diese wurde ausschließlich dafür gegründet, um die Einhaltung des VerpackG zu kontrollieren. Die Registrierung soll nach Angaben der Zentralen Stelle ab Ende August 2018 als Vorregistrierung möglich sein.

Gründung und Aufgaben

Die Stiftung Zentrale Stelle wurde am 15. Mai 2017 als privatrechtliche Stiftung in Osnabrück gegründet. Als Stiftung ist sie nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt, organisiert und handelt aber selbstständig. Ab dem 01. Januar 2019 wird sie jedoch zeitgleich als “Beliehene” hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und die Umsetzung des VerpackG überwachen. Daher handelt es sich praktisch gesehen auch bei der Zentralen Stelle um eine Behörde, wie zum Beispiel auch die Stiftung ear. Die Zentralen Stelle (ZSVR) erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben (§ 26 VerpackG), wobei folgende für Händler besonders wichtig sind:

- Annahme der Registrierungen,

- Vergabe der Registrierungsnummer,

- Veröffentlichung der Registrierungen im Internet,

- Prüfung der Datenmeldung über Verpackungsmasse,

- Benachrichtigung der Landesbehörden zu Verstößen.

Bei allen Handlungen steht die ZSVR unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes, welches auch gerichtlich auftreten würden.

Die neue Datenbank “LUCID”

Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Veröffentlichung der Registrierungen in der neu geschaffenen Datenbank “LUCID”. Sie soll es jedermann ermöglichen, nachzuprüfen, ob sich ein bestimmter Hersteller oder eine Marke bei einem dualen System beteiligt hat. Da dies ohne eine Registrierung bei der ZSVR nicht mehr möglich sein wird, lässt sich daraus schließen, dass bei fehlender Registrierung keine rechtmäßige Lizenzierung erfolgt ist. Im Internet lassen sich über die Datenbank in Zukunft folgende Daten einsehen:

- Registrierungsnummer,

- Registrierungsdatum,

- Name, Anschrift und Kontaktdaten,

- Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt.

Für Vertreiber von Verpackungen wird die LUCID dahingehend sehr relevant, da sie nach dem VerpackG Verpackungen nicht in den Verkehr bringen dürfen, falls ihr Hersteller sich nicht ordnungsgemäß registriert hat. Sie müssen sich daher über die Registrierung der jeweiligen Hersteller informieren.

Folgen von Verstößen

Das VerpackG sieht für Verstöße gegen die Registrierungspflicht eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vor. Die ZSVR selbst ahndet keine Verstöße, sondern gibt diese an die jeweils zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten weiter. Die öffentliche Datenbank dürfte für konkurrierenden Unternehmen und Abmahnkanzleien in der Praxis wahrscheinlich relevant werden, denn sie ermöglicht es ihnen, nicht lizenzierte Händler ausfindig zu machen und abzumahnen. Wie bisher bei der VerpackV liegt die Vermutung nahe, dass Gerichte einen Verstoß als Verletzung von Wettbewerbsrecht werten werden.

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