Lese-Tipp: Kostentragung nach Ausübung des Widerrufs

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

In letzter Zeit erhalten wir wieder vermehrt Anfragen von Mitgliedern, welche die Frage der Kostentragung nach Ausübung des Widerrufs betreffen. Insbesondere in den folgenden Fragen herrscht nach wie vor Unsicherheit auf Seiten der Händler:

 

  • Sind dem Kunden nach Widerruf ebenfalls die Hinsendekosten zu erstatten oder nur der Kaufpreis (sofern per Vorkasse beglichen)?
  • Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Erstattung der Hinsendekosten gibt es?
  • Sind PayPal-Gebühren, Nachnahmegebühren etc. ebenfalls zu erstatten?
  • Kommt es bei der Entscheidung im Rahmen der „40-Euro-Klausel“, wer die Rücksendekosten zur tragen hat, auf den Bestell- / Rechnungswert oder den Wert der einzeln zurückgesendeten Ware an?
  • Wenn ein Kunde 3 Artikel im Einzelwert unter 40 Euro zurücksendet, der Wert der gesamten Rücksendung jedoch in der Summe 40 Euro überschreitet, wer trägt dann die Kosten der Rücksendung? Der Kunde?
  • Was gilt beim Kauf auf Rechnung?
  • Wer trägt die Kosten einer unfreien Rücksendung?

Wir haben ein Hinweisblatt zum kostenlosen Download für Sie bereit gestellt, in welchem diese und weitere Zweifelsfragen anhand von Beispielen aus der Praxis geklärt werden. Wir ergänzen und überarbeiten die Hinweise fortlaufend, sodass sie immer auf dem aktuellsten Stand abgerufen werden können.

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