Wir erhalten in jüngster Zeit vermehrt Anfragen von Mitgliedern, ob und wie Sie Angaben zur Gewährleistung und Garantie bei ihren Angeboten bei eBay darstellen sollen. Anlass für uns, noch einmal alle Mitglieder im nachfolgenden Überblick zu informieren, ob und wie beim gewerblichen Handel über eBay Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung und Garantie zu erfolgen haben.
Sie müssen bitte darauf achten, dass Sie die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung und eine ggf. daneben bestehende Garantie strikt auseinanderhalten.
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst die Rechte, die dem Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages nach dem Gesetz bei Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (= im Onlinehandel in aller Regel der Zeitpunkt der Lieferung) gegen den Verkäufer zustehen. Diese Rechte sind z.B. die Nacherfüllung oder bei deren Scheitern bzw. Unmöglichkeit die Minderung oder der Rücktritt und / oder Schadensersatz.
Zur gesetzlichen Gewährleistung finden Sie weiterführende Informationen kostenlos in unserem Downloadbereich: Hinweisblatt zur Gewährleistung
Die Garantie ist im Unterschied hierzu eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder Verkäufers, die über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht.
Es gibt viele verschiedene Formen der Garantien, z.B. die Preisgarantie (Händler verspricht bestimmte Folge, wenn die Konkurrenz günstiger ist), die Haltbarkeitsgarantie etc.
Die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie ist wichtig, da mit der gesetzlichen Gewährleistung als rechtlicher Selbstverständlichkeit nicht in der Artikelbeschreibung geworben werden darf, mit der Garantie als "Bonus" aber schon.
Tipp:
Sofern bei Ihren Produkten neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie besteht, die Sie als Verkäufer oder der Hersteller des Produkts einräumen, müssen Sie diese dem Kunden bereits im eBay-Angebot in einfacher und verständlicher Sprache beschreiben, § 477 BGB.
Es genügt nach der ständigen Rechtsprechung (wir haben u.a. hier darüber informiert) nicht, mit dem Schlagwort „Garantie“ zu werben und dem Kunden später eine Garantieerklärung bzw. ein Zertifikat „nachzuliefern“. Solche „Schlagwort-Werbung“ mit der Garantie bei eBay kann abgemahnt werden.
Die wesentlichen Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie aufseiten des Kunden erforderlich sind, sollten beim Handel über eBay bereits im Angebot mit aufgeführt sein - also entweder unter einer gesonderten, gut sichtbaren Schaltfläche mit entsprechend deutlicher und klarer Bezeichnung (sofern technisch möglich) oder aber in den Artikelbeschreibungen selbst.
Tipp:
Wenn die Garantieerklärung des Herstellers in Dateiform auf dessen Webseiten abgerufen werden kann, lässt eBay eine Verlinkung vom Angebot bzw. der Artikelbeschreibung zu diesem Dokument zu (in Ausnahme zum grundsätzlich bestehenden Verbot aus eBay heraus auf externe Seiten zu verlinken).
Sehen Sie hierzu auch http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html.
Die wesentlichen Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie aufseiten des Kunden erforderlich sind, sind insbesondere:
Im Bereich der Elektronikartikel hat eBay inzwischen ein neues Artikelmerkmal mit der Bezeichnung „Herstellergarantie“ eingeführt
(mehr hierzu unter http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/manufacturer-warranties-electronics).
In dieser Kategorie kann jedoch lediglich die Dauer der Garantie angegeben werden, sodass diese Angabe ebenfalls in den Suchergebnissen angezeigt wird.
Die Angabe der Garantiedauer in dieser Rubrik ist allein nicht ausreichend, um den Pflichten aus § 477 BGB nachzukommen. Vielmehr müssen auch bei Nutzung dieser neuen Rubrik die übrigen wesentlichen Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie aufseiten des Kunden erforderlich sind, dann in den Artikelbeschreibungen selbst aufgeführt werden.
Wir haben unser Hinweisblatt zur Darstellung von Garantien bei Plattformen wie z.B. eBay aktualisiert. Dieses steht für Sie kostenlos zum Download bereit: Hinweisblätter Händlerbund
Empfehlen möchten wir auch die Lektüre der gut verständlichen Erklärungen von eBay zu diesem Thema z.B. unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_9.html#b.