In Deutschland unterliegt der Verkauf von Büchern dem Gesetz über die Buchpreisbindung (auch Buchpreisbindungsgesetz). Dieses legt einen einheitlichen Buchpreis für den Verkauf neuer Bücher fest – die gesetzlichen Vorgaben gelten gleichermaßen für Ladengeschäfte und Internet-Handel.
Allerdings stellte sich den Anbietern von digitalen Inhalten wie E-Books die Frage, ob auch ihre Waren als Bücher der Buchpreisbindung unterfallen.
Die Antwort:
Grundsätzlich ja, denn das Buchpreisbindungsgesetz erfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 auch „...Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind...“ – das kann für E-Books bejaht werden.
Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. soll es beim Verkauf von E-Books aber auch Ausnahmen geben, die nicht der Buchpreisbindung unterfallen. So werden z.B. auf dessen Website folgende Ausnahmen aufgeführt:
Beachten Sie zum Handel mit Büchern auch das Hinweisblatt des Händlerbundes zur Buchpreisbindung.
Detailfragen können auch direkt mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels geklärt werden, der unter u.a. Merkblätter, Musterverträge und Kontaktdaten zur Verfügung stellt.