Google Shopping zensiert Produktangebote

Veröffentlicht: 03.07.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.07.2013

Für viele Online-Händler war die Umstellung von der kostenfreien Auflistung ihrer Produkte bei Google Shopping zum kostenpflichtigen Service ein herber Schlag. Nun sollen die aufgelisteten Waren – gemäß des Unternehmensmottos „don’t be evil“ – auch zensiert werden.

Google verschärft Richtlinien

Wie outdoorhub.com berichtet, wandte sich das Unternehmen kürzlich in einem Brief an seine Händler, um diese über die künftigen Neuerungen bei Google Shopping zu informieren. Grundsätzlich ist es Händlern durch die Kommerzialisierung des Dienstes nun möglich, mittels Bezahlung ihre Produkte in der Anzeige weit oben zu ranken. So weit so gut. Doch die Nachricht, die einige Nutzer des Dienstes schockiert, ist die künftige Verschärfung der Richtlinien für die Produktanzeige bei Google Shopping.

Die Änderungen der Richtlinien werden eng an die Bestimmungen von Google AdWords angelehnt. Gemäß dieser Verschärfung werden in Zukunft beispielsweise keine Waffen, kein Waffen-Zubehör oder waffenähnliche Produkte mehr bei Google Shopping angeboten. Eine Liste, die die erlaubten, eingeschränkten und verbotenen Produkte aufzählt, stellt das Unternehmen seinen Nutzern zur Verfügung.

Google begründet diese Entscheidung mit der strikten Bewahrung seiner unternehmerischen Werte: Ziel des Konzerns sei es, den Nutzern ein positives und aufbauendes Shopping-Erlebnis zu bieten, das vor allem sicher ist und im Einklang mit örtlichen gesetzlichen Bestimmungen steht. Die Anzeige von Waffen und Waffen-Zubehör (oder waffenähnlicher Produkte) sei mit diesen Werten nicht vereinbar.

Die Änderungen und zensorischen Maßnahmen bei Google Shopping seien also zum Schutz der Verbraucher aufgestellt worden und für diese sicherlich nachvollziehbar. In der Waffen- und Jäger-Community hingegen wurden schon jetzt Stimmen laut, nach denen die moralischen Leitsätze und deren Inhalte infrage gestellt werden. Aus Händler-Sicht ist eine gewisse Unsicherheit durchaus nachvollziehbar, denn die Grenzen zwischen brisantem Gefahrengut und harmlosem Gegenstand ist oftmals fließend. Wenn Küchenmesser, Schmuckstücke oder Film-Repliken nicht mehr auf Google Shopping verkauft werden dürfen, weil sie äußerlich zu waffenähnlich sind, geht dies wohl vielen Nutzern zu weit.

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