Der frühe Vogel

DSGVO-Strafe: Amazon soll 746 Millionen Euro zahlen

Veröffentlicht: 02.08.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Amazon-Zentrale

Amazon hat eine saftige Datenschutzstrafe erhalten: Die Datenschutzbehörde CNDP in Luxemburg hatte eine Strafe in Höhe von 746 Millionen Euro gegen den Konzern verhängt. Amazon gab die Strafe Heise Online zufolge in seinem ausführlichen Quartalsbericht bekannt, wies den Vorwurf, gegen die DSGVO verstoßen zu haben, allerdings zurück und wolle in Berufung gehen. 

„Es gab keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, und es wurden keine Kundendaten an Dritte preisgegeben“, habe ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt. Die Entscheidung der CNDP beruhe „auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts“. Die angestrebte Strafe stehe selbst bei dieser Auslegung „in überhaupt keinem Verhältnis“. 

Bürgerrechtsaktivisten der französischen NGO La Quadrature du Net erklärten, dass es im Vorfeld der DSGVO-Strafe gegen Amazon eine Sammelbeschwerde von 10.000 Personen gegeben habe. Diese sei im Mai 2018 bei den Datenschützern in Luxemburg eingereicht worden und habe sich gegen Amazons Werbe-Targeting-System gerichtet. Der Online-Händler habe die Einwilligung von Nutzern nicht eingeholt und verstoße mit seinem System gegen die Datenschutzgrundverordnung, so der Vorwurf. 

Bei der gegen Amazon verhängten Datenschutzstrafe handele es sich um eine Rekordbuße. Die bisher höchste verhängte – und noch nicht rechtskräftige – DSGVO-Strafe hatte Frankreich gegen Google ausgesprochen. Sie lag bei 60 Millionen Euro. In Deutschland liegt der Höchstwert bisher bei 35 Millionen Euro. Diese Strafe richtete sich gegen H&M, weil das Unternehmen hunderte Mitarbeiter bespitzelt haben soll. 

Rossmann-Chef fordert Hürden für den Online-Handel

Raoul Roßmann, geschäftsführender Gesellschafter von Rossmann, hat eine Paketsteuer oder höhere Mehrwertsteuersätze für Online-Verkäufe gefordert. Mit den Hürden für den Online-Handel, die Roßmann in einem Interview mit dem Handelsblatt forderte, sollen die Innenstädte vor der Verödung bewahrt werden. Mit den Maßnahmen werde der Strukturwandel gebremst, stationäre Händler bekämen so mehr Zeit, um sich an die veränderten Bedingungen anzupassen, so der Rossmann-Chef. 

Roßmann ist nicht der erste, der eine solche Idee vorbringt. Auch einige Politiker hatten sich bereits für eine Sondersteuer für den Online-Handel ausgesprochen. Scharfe Kritik an diesen Plänen kommt dagegen unter anderem vom Händlerbund. Denn die Sondersteuer würde nicht nur die großen Konzerne treffen, sondern auch zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen.

NetzDG: 1.844 Prozent mehr Beschwerden bei Facebook

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Hassrede und Hetze im Netz einschränken soll, hat offenbar zu einem drastischen Anstieg der Beschwerden bei Social-Media-Plattformen geführt. Facebook verzeichnete demnach im ersten Halbjahr einen Anstieg der Beschwerden um 1.844 Prozent. Diesen Anstieg erklärte Facebook Heise Online zufolge damit, dass das Meldeformular nun allgemein zugänglich sei.

Demnach kamen 13.642 der insgesamt 77.671 Beschwerden von Beschwerdestellen. 64.029 Meldungen machten dagegen Facebook-Nutzer. Der Großteil der Beschwerden bezog sich auf potenzielle Beleidigungen, gefolgt von übler Nachrede und Volksverhetzung und Verleumdung.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.