Exklusiv: EBay klärt Probleme zu neuen Foto-Richtlinien

Veröffentlicht: 04.09.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 04.09.2013

Die komplexen Änderungen in den Standards der Artikel-Fotos (wir berichteten) beschäftigen momentan viele Händler der Auktionsplattform eBay. Wie die Redaktion von OnlinehändlerNews erfuhr, fühlen sich einige Verkäufer zeitlich bedrängt, da eine Umsetzung der Richtlinien in wenigen Wochen häufig nicht möglich ist. Um ausstehende Fragen oder gar Existenzängste zu klären, führte unser Team ein exklusives Interview mit eBay.

eBays neue Foto-Richtlinien

Eigentlich sollte der reibungslose Ablauf der Umstellung gewährleistet werden, indem eBay seinen Händlern einen relativ umfangreichen Guide zur Verfügung stellt, in dem die künftigen Richtlinien zu den Produkt-Fotos ausführlich erläutert werden. Trotzdem scheint es so, als seien viele Fragen unbeantwortet geblieben, die sogar an der Existenz von kleinen Unternehmen nagen. So wurden in dem Skript zwar die neuen Richtlinien erklärt, auf den Verbleib alter – nicht angepasster Fotos – oder einen Stichtag wurde dagegen nicht eingegangen.

Daher das wichtigste zuerst: Wie eBay OnlinehändlerNews mitteilte, betreffen die neuen Bestimmungen ausschließlich die Galeriebilder der Suchergebnis-Seiten sowie die maximal zwölf Fotos auf der Artikelseite. Bilder, die Händler beispielsweise mithilfe externer Programme zusätzlich in die Artikelbeschreibung hochladen, sind von den Neuerungen nicht betroffen.

Die Galerie-Fotos sollten gemäß der neuen Bestimmungen allerdings bei einer Neu- und Wiedereinstellung angepasst werden: Dabei überprüft das eBay-System die Bilder und verweist Händler bereits im Zuge der Erstellung und Bearbeitung von Produkten auf die neuen Richtlinien. Ab Oktober werden dann folgende Anforderungen verpflichtend: „Kein Foto, kein Angebot“ und „Keine Bilder aus dem eBay-Katalog für gebrauchte Artikel verwenden“. Sollten die Angebote den neuen Anforderungen nicht entsprechen, ist es Händlern auch nicht möglich, diese einzustellen. EBay gibt an, „falsche“ Angebote nicht zu löschen – sie können jedoch nach Auslaufen nicht erneut eingestellt werden.

Verkäufer, die Angebote mit einer Laufzeit „Gültig bis auf Widerruf“ besitzen, werden ebenfalls ab Herbst aufgefordert, ihre Fotos anzupassen. Die Anforderungen für solche Fotos sowie alle anderen neuen Richtlinien werden laut eBay ab 2014 verpflichtend und umgesetzt. Dabei steht den Händlern eine Vorlaufzeit von zwei Monaten zur Verfügung.

EBay äußert sich folgendermaßen zur Umstellung: „Durch die Entscheidung, die weiteren Standards im kommenden Jahr verpflichtend zu machen, sind wir überzeugt, Händler ausreichende Vorlaufzeit für die Umstellung ihrer Systeme und Prozesse zu geben. Die weiteren Standards betreffen die Mindestgröße der Bilder und die Entfernung von Text und grafischen Elementen.“

Zwar dürften viele Händler beruhigt sein, dass weder die zusätzlichen Fotos in der Artikelbeschreibung betroffen noch Angebote gelöscht werden. Doch bleibt die Frage bestehen, ob Händler tatsächlich genügend Vorlaufzeit hatten beziehungsweise haben. Denn kleine und mittlere Unternehmen, deren Angebote den neuen Richtlinien nicht entsprechen, müssen nun neben dem täglichen Verkauf auch eine Vielzahl von Artikel-Fotos ändern und anpassen.

Wir drücken allen eBay-Händlern die Daumen für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinien!

Auf die konkreten Probleme mit den neuen Foto-Richtlinien von eBay hat uns der Insider-Tipp eines Händlers aufmerksam gemacht. Haben auch Sie etwas auf dem Herzen oder einen Insider-Tipp für uns – Neuigkeiten, Probleme oder Gerüchte aus dem E-Commerce? Wenden Sie sich vertrauensvoll und anonym an die Redaktion von OnlinehändlerNews. Hier geht’s zum Insider-Tipp.

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