Das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit und die Folgen für den Online-Handel

Veröffentlicht: 03.06.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022

Einem Bericht der Welt zufolge, sollen die Bundesländer die Sonntagsarbeit in Call-Centern verbieten wollen. In Hessen ist das heute schon der Fall. Doch für den Online-Handel sind gerade Sonn- und Feiertage umsatzstarke Tage und das Verbot hätte für sie nicht nur finanzielle Folgen. Auch weil Unternehmen wie Amazon ihre Call-Center einfach in andere Länder auslagern. Erste Online-Händler wie Otto und Conrad suchen bereits nach Lösungen gegen ein mögliches Verbot.

(Bildquelle Call-Center: easyshutter via Shutterstock)

In der Debatte um die Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gibt es verschiedene Positionen. Eigentlich verbietet das Grundgesetz das Arbeiten an Sonntagen, wenn es auch gleichzeitig Möglichkeiten offen lässt. Doch gerade durch den E-Commerce ist ein Umdenken notwendig geworden, denn für den Online-Handel gibt es keine Öffnungszeiten, wie im stationären Handel. Jetzt möchten die Bundesländer einem Bericht zufolge die Sonntagsarbeit in Call-Centern verbieten. Das hätte nicht nur für die Online-Händler, sondern auch für die Verbraucher Konsequenzen. Denn Sonntage sind oft umsatzstarke Tage für den Online-Handel und Verbraucher nutzen gerne die Hotlines um ihre Fragen und Wünsche zu äußern. Mit einem Verbot wäre das nicht mehr möglich. Es sei denn die Online-Händler würden ihre Call-Center außerhalb von Deutschland aufbauen, wie es zum Beispiel aktuell der Online-Händler Conrad überlegt. "Wir prüfen gerade intern, wie wir mit einem möglichen Verbot der Sonntagsarbeit in Callcentern umgehen", hieß es von Conrad. Auch Mytoys und Otto machen sich bereits konkrete Gedanken.

Der Online-Handel braucht die Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Nachdem die Gewerkschaft Verdi und kirchliche Organisationen gegen die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen geklagt hatten, hat das Bundesverwaltungsgericht im Herbst vergangenen Jahres ein Urteil dazu gefällt. Wenn auch auf Hessen bezogen, hatte das Urteil zur Folge, dass Call-Center an Sonn- und Feiertagen nicht mehr arbeiten dürfen. Gerade für den Online-Handel aber, wo oftmals an Sonn- und Feiertagen online eingekauft wird, ist die Entscheidung problematisch. Zudem wäre eine Auslagerung der Call-Center in andere Länder wie zum Beispiel Österreich und Schweiz, oder auch Rumänien und Ungarn für die Händler kostenintensiv.

„Der Händlerbund e.V. bekennt sich grundsätzlich zu den Wertungen des Grundgesetzes und den darin vorgesehenen grundsätzlich arbeitsfreien Sonn und Feiertagen. Eine Erlaubnis ist - im Einklang mit der Grundrechtsdogmatik – jedoch nach der Verfassung in Ausnahmefällen notwendig, wann immer kollidierende Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip ein solches Abwägungsergebnis gebieten“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Händlerbundes.

Gerade in Bezug auf die Arbeit in Call-Centern an Sonn- und Feiertagen sieht der Händlerbund einen Bedarf. Auf der einen Seite hat das Verbot wirtschaftliche und soziale Konsequenzen, wie zum Beispiel einen fehlenden Faktor bei der nachhaltigen Finanzierbarkeit des deutschen Sozialstaates, insbesondere der Alterssicherung.

Auslagerung der Call-Center problematisch

Außerdem habe sich laut dem Händlerbund auch das Freizeitverhalten der Bevölkerung geändert: „Aktuelle statistische Erhebungen haben gezeigt, dass potentiell mehr als 20% der deutschen Bevölkerung in ihrer Freizeit entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsruhe und zu ihrer seelischen Erhebung nachgehen wollen. In einzelnen Altersgruppen ist das Interesse an diesen Freizeitbetätigungen sogar erheblich höher. Die Nutzbarkeit dieser Dienstleistungen und Services ist daher - nach hiesigem Verständnis – Grundbedingung einer entsprechenden zeitgemäßen Freizeitnutzung.“

Neben der Kostenfrage würde ein Verbot der Sonntagsarbeit in Call-Centern zudem die Kundenbindung und die Qualität des Kundenservices verändern. Experten sind der Meinung, dass eine Auslagerung der Call-Center in andere Länder qualitative Einschnitte zur Folge hätte.

Und natürlich hat die Entscheidung gegen die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen auch wirtschaftliche Konsequenzen für heutige Unternehmen. Letztlich führten Verschärfungen zu Lasten deutscher Unternehmen bei der Arbeitszeit auch immer zu Lasten von Arbeitsplätzen, so der Händlerbund in seiner Stellungnahme. Umsätze, die an einem Sonn- oder Feiertag nicht anfallen, lassen sich nur in geringem Maße auf andere Zeitperioden verlagern. Vermutlich ist deshalb mit einem Abbau von Arbeitsplätzen in kleinen wie in großen Call Centern, sowie mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland zu rechnen.

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