Monopolkommission: Per-se-Verbote bei Vertriebsbeschränkungen nicht sinnvoll

Veröffentlicht: 02.06.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 02.06.2015

Die Monopolkommission – ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung – hat ein Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten vorgelegt. Das Gutachten mit dem Titel „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte" beschäftigt sich unter anderem auch mit dem E-Commerce.

Akte mit Beschriftung Wettbewerbsrecht und Richter-Hammer

(Bildquelle Wettbewerbsrecht: P365 via Shutterstock)

Die Digitalisierung ist Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite ermöglicht sie neue Wege der Arbeit und des Lebens. Auf der anderen Seite birgt sie jedoch auch Gefahren und dies vor allem in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Datensicherheit. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung – die Monopolkommission – hat nun aus eigenem Ermessen ein Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten vorgelegt, welches sich ausführlich mit einer wettbewerbsökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Analyse der Marktstrukturen ausgewählter digitaler Märkte befasst. Zusätzlich hat die Kommission Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Ordnungsrahmens formuliert.

Wettbewerbsrecht wird als ausreichend betrachtet

„Angesichts der Entwicklungen auf digitalen Märkten sind Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis nötig. Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle sollte erweitert werden, Missbrauchsverfahren sind zügiger zum Abschluss zu bringen", erklärt Professor Daniel Zimmer, Vorsitzende der Monopolkommission, in der Meldung der Kommission.

So sind nach Ansichten der Kommission vor allem Märkte, auf denen Leistungen von mehrseitigen Plattformen erbracht werden, zu berücksichtigen. Neben der Mehrseitigkeit von zum Beispiel Suchdiensten oder sozialen Netzwerken müssen auch die gewonnen Nutzerdaten bei der wettbewerbspolitischen Beurteilung stärker berücksichtigt werden.

In den Bereich der mehrseitigen Märkte spielt auch der E-Commerce eine entscheidende Rolle. Momentan entfällt der Großteil des deutschen E-Commerce auf die Online-Marktplätzen Amazon.de und Ebay.de. Wie die Kommission feststellt, bieten solche Handelsplattformen sowohl den Verbrauchern als auch den Händlern zahlreiche Vorteile. Allerdings sieht die Kommission auch, dass im E-Commerce durchaus Wettbewerbsprobleme entstehen können. Dies ist vor allem dann möglich, wenn einzelne Händler nachfragemächtig sind, das heißt einen so hohen Marktanteil haben, wodurch die Lieferanten sich gegenüber diesen Abnehmern in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Einen Gesetzgebungsbedarf sieht die Kommission im E-Commerce bezüglich des Wettbewerbs nicht, da entsprechende Probleme mit dem geltenden Wettbewerbsrecht angegangen werden können.

Per-se-Verbote sind nicht zu empfehlen

Ein weiteres Problem in puncto Wettbewerb kann zusätzlich durch eine vertikale Integration im E-Commerce entstehen. Das heißt, dass es durchaus problematisch ist, wenn ein Plattformbetreiber zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und somit als Konkurrent zu den anderen Verkäufern auftritt. Das wohl bekannteste Beispiel ist dabei Amazon. Immer wieder wurden Vorwürfe gegen Amazon laut, dass zum Beispiel besonders nachgefragte Produkte in das eigene Sortiment aufgenommen würden. Dies kann wiederrum zur Verdrängung des eigentlichen Anbieters führen. Die tatsächlichen Auswirkungen eines solchen Verhaltens sind nach Meinung der Kommission nicht eindeutig, allerdings sollte „dieses Verhalten durch die Wettbewerbsbehörde beobachtet werden, um längerfristige Ausschließungswirkungen zu verhindern.“

Weiterhin geht die Kommission auch auf die Problematik der Preisparitätsklauseln und Vertriebsbeschränkungen ein. Vor allem letzteres sorgte in den letzten Wochen für erhebliches Aufsehen (wir berichteten). Dabei sieht die Kommission keine Möglichkeit zur allgemeingültigen Aussage bezüglich der Zulässigkeit von Drittplattformverboten. Eine einzelfallabhängige Beurteilung ist nach Meinung der Autoren des Gutachtens der richtige Weg. So kommuniziert die Monopolkommission in ihren Handlungsempfehlungen bezüglich der vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen im Internetvertrieb prinzipiell eine Einzelfallanalyse und rät von einem Per-Se-Verbot ab.

Das Gutachten beschäftigt sich weiterhin mit „Daten und deren Relevanz für den Wettbewerb“, dem Online-Werbemarkt, Suchmaschinen sowie sozialen Netzwerken. Das vollständige Gutachten kann hier als PDF heruntergeladen werden.

 

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