Preisdruck auf Händler: Kartellamt spricht Bußgeld gegen Lego aus

Veröffentlicht: 13.01.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.01.2016

In den Jahren 2012 und 2013 hat der Spielzeughersteller Lego offenbar einige Händler dazu gedrängt, die Endverkaufspreise von besonders beliebten Artikeln anzuheben. Das Bundeskartellamt hat nun ein Bußgeld gegen Lego ausgesprochen.

Wütender Lego-Polizist

Bildquelle: cjmacer / Shutterstock.com

Lego hat offenbar Händler dazu gedrängt, die Endverkaufspreise von besonders beliebten Artikeln gegenüber den Kunden anzuheben. Das Bundeskartellamt hat dafür nun ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen den Spielzeughersteller ausgesprochen. Vor allem Händler in Nord- und Ostdeutschland seien von dem vertikalen Preisdruck in den Jahren 2012 und 2013 betroffen gewesen.

Lego hat die Ermittlungen unterstützt

Lego habe die betroffenen Artikel und die „gezielt ausgewählten Händler“ in Listen festgehalten und diese regelmäßig aktualisiert. Den Preisdruck habe Lego aufgebaut, indem Händlern eine Verknappung der Liefermenge oder sogar eine Nicht-Belieferung angedroht worden sei, sollten sie die in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise unterschreiten. Teilweise soll sogar die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft worden sein.

Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt erklärte, dass Lego nach Einleitung des Verfahrens „umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt“ habe. Der Spielzeughersteller habe „von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen“, betont Mundt. „Es wurden auch entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen.“ Die Kooperationsbereitschaft sei bei der Bußgeldfestsetzung umfassend berücksichtigt worden.

„In keinster Weise repräsentativ dafür, für was die Marke Lego steht“

Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig, Lego könnte noch Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Doch der Spielzeughersteller erklärte bereits, die Entscheidung des Bundeskartellamts zu akzeptieren. „Obgleich sich das Fehlverhalten lediglich auf eine beschränkte Anzahl von Fällen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes in einem bestimmten Teil Deutschlands bezog, möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass dieses Verhalten absolut inakzeptabel ist und in keinster Weise repräsentativ dafür, für was die Marke Lego steht“, kommentierte John Goodwin, CFO der Lego-Gruppe.

Das Unternehmen nehme das festgestellte Fehlverhalten der Mitarbeiter und die Entscheidung des Kartellamts „sehr ernst“ und habe bereits Maßnahmen ergriffen, „um derartiges Verhalten in Zukunft zu verhindern.“

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